Zählung negativ getesteter Verstorbener

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Es wird in den Medien und auf den Seiten Ihres Ministeriums immer die Zahl der positiv auf eine Corona-Infektion hin getesteten Verstorbenen genannt.

Werden in diesem Zusammenhang auch die negative getesteten Verstorbenen gezählt um die Sterberate innerhalb der für die Tests vorausgewählten Risikogruppe mit und ohne Infektion vergleichen zu können?

Mit einem derartigen Vergleich müsste sich direkt der Einfluß einer Corona-Infektion auf die Sterblichkeit quantifizieren lassen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Sollte diese Zahl erhoben werden ersuche ich um Veröffentlichung/Mitteilung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Zählung negativ getesteter Verstorbener [#1927]
Datum
3. April 2020 22:02
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Es wird in den Medien und auf den Seiten Ihres Ministeriums immer die Zahl der positiv auf eine Corona-Infektion hin getesteten Verstorbenen genannt. Werden in diesem Zusammenhang auch die negative getesteten Verstorbenen gezählt um die Sterberate innerhalb der für die Tests vorausgewählten Risikogruppe mit und ohne Infektion vergleichen zu können? Mit einem derartigen Vergleich müsste sich direkt der Einfluß einer Corona-Infektion auf die Sterblichkeit quantifizieren lassen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Sollte diese Zahl erhoben werden ersuche ich um Veröffentlichung/Mitteilung.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Zählung negativ getesteter Verstorbener“ vom 03.04.2020 (#1927) wurde…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Zählung negativ getesteter Verstorbener [#1927]
Datum
1. Juni 2020 15:00
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage „Zählung negativ getesteter Verstorbener“ vom 03.04.2020 (#1927) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>