Zentralmatura-Ergebnisse auf Schulebene
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die Quote der bei der Zentralmatura 2015 und 2016 negativ beurteilten Maturarbeiten aller Wiener AHS einzeln aufgelistet (schriftliche Arbeiten einerseits und Gesamtbeurteilung nach der mündlichen Prüfung andererseits).
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum15. Oktober 2016
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10. Dezember 2016
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