Zugang zur taxativen Liste für den Einsatz der Gebärdensprachdolmetschung (Niederösterreich)
Wir bitten um die Veröffentlichung und Herausgabe der taxativen Liste für den Einsatz der Gebärdensprachdolmetschung im privaten Gebrauch im Bereich Niederösterreich (Landesebene).
Es wurde uns stets verweigert, eine Liste mit dem erlaubten Einsatz- und Verwendungszweck für die Heranziehung eines/einer Gebärdensprachdolmetscher/in.
Wie lange und wie viel darf ein gehörloses Hochzeitspaar Dolmetschperson(en) im Rahmen der Eheschließung in Anspruch nehmen? An welchen Veranstaltungen bzw. welche Art von Veranstaltungen (sowohl Weiterbildung, Information als auch Tagungen und Konferenzen/Kongressen in und außerhalb Niederösterreich) darf eine gehörlose Person mit Haupt-Wohnsitz in Niederösterreich.in Begleitung eines/einer Dolmetscher/s teilnehmen? An welchen Kriterien sind die Genehmigung und Bewilligung eines/einer / mehreren Dolmetscher/innen geknüpft?
Diese und alle weiteren Informationen sind der taxativen Liste, die die Landesregierung Niederösterreich erstellt und verfasst hat, zu entnehmen, die uns Gehörlosen nach wie vor unbekannt ist.
Daher beantrage ich gemäß § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Herausgabe der taxativen Liste für den Einsatz der Gebärdensprachdolmetschung (Niederösterreich).
Anfrage erfolgreich
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Datum12. April 2019
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7. Juni 2019
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