Zuständigkeitsbereich des „Referats UWG“ der Bundeswettbewerbsbehörde

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt:
1) Im Hinblick auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung, nach welcher es unlauter (iSd UWG) ist, wenn durch die öffentliche Hand parallel hoheitliche und privatwirtschaftliche Interessen verfolgt werden und im Zuge dessen keine konsequente Abgrenzung erfolgt (bspw. OGH 4 Ob 21/04y; OGH 4 Ob 248/18a):
Ist das „Referat UWG“ der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zuständig für die Behandlung von Beschwerden wegen Verletzungen des UWG durch die öffentliche Hand, wenn in der Beschwerde ganz konkret belegt ist, wie durch die öffentliche Hand parallel hoheitliche und privatwirtschaftliche Interessen verfolgt werden, ohne dass eine konsequente Abgrenzung vorliegt?
2) Falls Frage 1 verneint wird:
Welche Institution ist für die Behandlung einer Beschwerde wegen der in Frage 1 beschriebenen Verletzung des UWG zuständig?
3) Im Hinblick auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung, nach welcher eine Ungleichbehandlung ohne sachliche Rechtfertigung einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 1 UWG darstellt (vgl. OGH 4 Ob 72/02w):
Ist das „Referat UWG“ der BWB zuständig für die Behandlung von Beschwerden wegen Verletzungen des UWG durch die öffentliche Hand, wenn in der Beschwerde ganz konkret belegt ist, wie die öffentliche Hand eine Ungleichbehandlung ohne sachliche Rechtfertigung praktiziert?
4) Falls Frage 3 verneint wird:
Welche Institution ist für die Behandlung einer Beschwerde wegen der in Frage 3 beschriebenen Verletzung des UWG zuständig?
5) Im Hinblick auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung, nach welcher es unlauter (iSd UWG) ist, wenn die öffentliche Hand sich eines Mittels bedient, welches ihren privaten Mitbewerbern nicht offensteht (vgl. OGH RS0077436):
Ist das „Referat UWG“ der BWB zuständig für die Behandlung von Beschwerden wegen Verletzungen des UWG durch die öffentliche Hand, wenn in der Beschwerde ganz konkret belegt ist, wie die öffentliche Hand sich eines Mittels bedient, welches ihren privaten Mitbewerbern nicht offensteht?
6) Falls Frage 5 verneint wird:
Welche Institution ist für die Behandlung einer Beschwerde wegen der in Frage 5 beschriebenen Verletzung des UWG zuständig?
7) Im Hinblick darauf, dass es unlauter (iSd UWG) ist, wenn nach der objektiven Wahrnehmung der Betroffenen das Unterbleiben eines Auftrags an den privatwirtschaftlich agierenden Teil der öffentlichen Hand eine Benachteiligung durch die Behörde (also den hoheitlichen Teil der öffentlichen Hand) nach sich zieht (vgl. Müller/Seling in Anderl, Praxishandbuch UWG):
Ist das „Referat UWG“ der BWB zuständig für die Behandlung von Beschwerden wegen Verletzungen des UWG durch die öffentliche Hand, wenn in der Beschwerde ganz konkret belegt ist, wie nach der objektiven Wahrnehmung der Betroffenen das Unterbleiben eines Auftrags an den privatwirtschaftlich agierenden Teil der öffentlichen Hand eine Benachteiligung durch die Behörde (also den hoheitlichen Teil der öffentlichen Hand) nach sich zieht?
8) Falls Frage 7 verneint wird:
Welche Institution ist für die Behandlung einer Beschwerde wegen der in Frage 7 beschriebenen Verletzung des UWG zuständig?

Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Personenkreis aller dem Wettbewerb unterworfenen Personen und sind insbesondere relevant für den Kreis aller Personen, welche bei der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerden einbringen wollen.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der

Antrag auf Erlassung eines Bescheids

gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt.

Mit freundlichen Grüßen,

Warte auf Antwort

  • Datum
    11. November 2025
  • Frist
    9. Dezember 2025
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachf…
An Bundeswettbewerbsbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Zuständigkeitsbereich des „Referats UWG“ der Bundeswettbewerbsbehörde [#4054]
Datum
11. November 2025 00:52
An
Bundeswettbewerbsbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG wird die Beantwortung nachfolgender Fragen begehrt: 1) Im Hinblick auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung, nach welcher es unlauter (iSd UWG) ist, wenn durch die öffentliche Hand parallel hoheitliche und privatwirtschaftliche Interessen verfolgt werden und im Zuge dessen keine konsequente Abgrenzung erfolgt (bspw. OGH 4 Ob 21/04y; OGH 4 Ob 248/18a): Ist das „Referat UWG“ der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zuständig für die Behandlung von Beschwerden wegen Verletzungen des UWG durch die öffentliche Hand, wenn in der Beschwerde ganz konkret belegt ist, wie durch die öffentliche Hand parallel hoheitliche und privatwirtschaftliche Interessen verfolgt werden, ohne dass eine konsequente Abgrenzung vorliegt? 2) Falls Frage 1 verneint wird: Welche Institution ist für die Behandlung einer Beschwerde wegen der in Frage 1 beschriebenen Verletzung des UWG zuständig? 3) Im Hinblick auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung, nach welcher eine Ungleichbehandlung ohne sachliche Rechtfertigung einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 1 UWG darstellt (vgl. OGH 4 Ob 72/02w): Ist das „Referat UWG“ der BWB zuständig für die Behandlung von Beschwerden wegen Verletzungen des UWG durch die öffentliche Hand, wenn in der Beschwerde ganz konkret belegt ist, wie die öffentliche Hand eine Ungleichbehandlung ohne sachliche Rechtfertigung praktiziert? 4) Falls Frage 3 verneint wird: Welche Institution ist für die Behandlung einer Beschwerde wegen der in Frage 3 beschriebenen Verletzung des UWG zuständig? 5) Im Hinblick auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung, nach welcher es unlauter (iSd UWG) ist, wenn die öffentliche Hand sich eines Mittels bedient, welches ihren privaten Mitbewerbern nicht offensteht (vgl. OGH RS0077436): Ist das „Referat UWG“ der BWB zuständig für die Behandlung von Beschwerden wegen Verletzungen des UWG durch die öffentliche Hand, wenn in der Beschwerde ganz konkret belegt ist, wie die öffentliche Hand sich eines Mittels bedient, welches ihren privaten Mitbewerbern nicht offensteht? 6) Falls Frage 5 verneint wird: Welche Institution ist für die Behandlung einer Beschwerde wegen der in Frage 5 beschriebenen Verletzung des UWG zuständig? 7) Im Hinblick darauf, dass es unlauter (iSd UWG) ist, wenn nach der objektiven Wahrnehmung der Betroffenen das Unterbleiben eines Auftrags an den privatwirtschaftlich agierenden Teil der öffentlichen Hand eine Benachteiligung durch die Behörde (also den hoheitlichen Teil der öffentlichen Hand) nach sich zieht (vgl. Müller/Seling in Anderl, Praxishandbuch UWG): Ist das „Referat UWG“ der BWB zuständig für die Behandlung von Beschwerden wegen Verletzungen des UWG durch die öffentliche Hand, wenn in der Beschwerde ganz konkret belegt ist, wie nach der objektiven Wahrnehmung der Betroffenen das Unterbleiben eines Auftrags an den privatwirtschaftlich agierenden Teil der öffentlichen Hand eine Benachteiligung durch die Behörde (also den hoheitlichen Teil der öffentlichen Hand) nach sich zieht? 8) Falls Frage 7 verneint wird: Welche Institution ist für die Behandlung einer Beschwerde wegen der in Frage 7 beschriebenen Verletzung des UWG zuständig? Bei den durch die Fragen begehrten Informationen handelt es sich um Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Personenkreis aller dem Wettbewerb unterworfenen Personen und sind insbesondere relevant für den Kreis aller Personen, welche bei der Bundeswettbewerbsbehörde Beschwerden einbringen wollen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Verweigerung des Zugangs zu den Informationen, welche mit diesem Begehren erfragt werden sollen, wird an dieser Stelle der Antrag auf Erlassung eines Bescheids gemäß § 11 Abs. 1 IFG gestellt. Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4054/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>