Anfragen

Mehr Suchoptionen

Ihre Suche ergab 231 Ergebnisse.

  • - organisierte und individuelle Unterkünfte, gegliedert nach Bundesländern? Leider überschreitet die Beantwortung Ihrer Frage das Zuständigkeitsgebiet des Bundesministeriums für Bitte wenden Sie sich daher für zulässige Informationen an das Innenministerium. Mit freundlichen Grüßen, Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ -Rückstellung während des Schuljahres [#2224] [~38239] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben, das dem Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bundesministerium
  • Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Dieser kann allerdings nur bereits beschlossene Gesetze prüfen (auf Antrag gemäß Art. 140 Bundes-Verfassungsgesetz Verordnungen werden von Verwaltungsorganen, also etwa den zuständigen Bundesminister/inn/en, erlassen Beste Grüße, NAMEild1.png Parlamentsdirektion Bundesbehörde
  • außerhalb von Österreich zulässig Der Internet Anbieter Tele2 speicherte die Vorratsdaten seiner Kund*innen Erteilung folgender Auskunft: Der Internet Anbieter Tele2 speicherte die Vorratsdaten seiner Kund*innen Erteilung folgender Auskunft: Der Internet Anbieter Tele2 speicherte die Vorratsdaten seiner Kund*innen Für die Leiterin der Datenschutzbehörde ______________________________________________ Dr. Mit freundlichen Grüßen Datenschutzbehörde Bundesbehörde
  • Unter diesem Link finden die aktuell gültig Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes: RIS - Absonderung Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010177> . § 1 der genannten Verordnung lautet: § 1. Nr. 67, und Artikel I des Bundesgesetzes vom 3. Dezember 1925, B. G. Bl. Mit besten Grüßen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Technischen Werken und Textiles Werken in Neuen Mittelschuolen, aufgeschlüsselt je nach Schulstufe und Bundesland Technischen Werken und Textiles Werken in Neuen Mittelschuolen, aufgeschlüsselt je nach Schulstufe und Bundesland Ihr Schreiben, das dem Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung Alexander_Fanta_06.07.2021_Alexander_Fanta_geschwaerzt.pdf image001.jpg Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bundesministerium
Anfragen 231 Behörden
Zuständigkeitsbereiche
Feeds für diese Anfragen