Anfragen
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IFG-Anfrage zur Büroordnung von St. Georgen an der Leys (Bründl)
St. Georgen an der Leys, Niederösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 7 Monate herUnsere Gemeinde war (zugegeben von mir) bereits in der Vergangenheit mit der Beantwortung von Anfragen 1.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert? 1.1.4) Welchen Prozess haben sie zur Beauskunftung von Auskunftsbegehren definiert? Gemäß IFG sind wir nicht verpflichtet dies freiwillig zu tun. Im elektronischen Akt sind bisher keine bestehenden, alten Akten erfasst, demnach greifen wir auf unsere -
Steuerbefreiiungen für Kirchen und Einrichtungen, welche kirchliche Zwecke verfolgen
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Anfrage abgelehnt, 7 Monate herFÜR DIE MÜHEWALTUNG WIRD IM VORAUS GEDANKT Anfrage abgelehnt Steuerbefreiiungen für Kirchen FÜR DIE MÜHEWALTUNG WIRD IM VORAUS GEDANKT Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich Andere elektronische Übermittlungsformen sind dafür im Bereich des Bundesministeriums für Justiz nicht -
IFG Anfrage bzgl. IP Ranges
Bundesministerium für Landesverteidigung – Österreich - Behörde
Anfrage abgelehnt, 4 Monate, 3 Wochen herIP-Ranges im Bundesministerium für Landesverteidigung und dessen nachgeordneten Dienststellen Mitteilung ACHTUNG Bundesministerium für Landesverteidigung und dessen nachgeordneten Dienststellen; Bescheid gemäß § 11 Abs. 1 IFG ACHTUNG Auch für die elektronische Übermittlung. -
Anfrage zu strukturellem Behördenversagen, fehlender Eskalationsmöglichkeit und Zuständigkeiten bei Gefahr im Verzug
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 5 Monate, 3 Wochen herVor diesem Hintergrund ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen gemäß § 1 Abs. 2 IFG: 1. Ortung eines Anrufers) keine effektive Amtshandlung erfolgt? 4. Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Beantwortung folgender Fragen gemäß § 1 Abs. 2 IFG: 1. Ortung eines Anrufers) keine effektive Amtshandlung erfolgt? 4. schriftlich (postalisch) an das Bundesministerium für Justiz, Museumstraße 7, 1070 Wien übermittelt oder in elektronischer -
Zahlungen und Disziplinarmaßnahmen in der Causa Dr. Ziehensack (Gutachten B-GBK vom 27.02.2013)
Bundesministerium für Finanzen – Österreich - Behörde
Warte auf Antwort, 17 Stunden herPersönliche Haftung: Der Beschluss des OLG Wien (9 Ra 54/19f) bestätigt den Rechtsgrundsatz, dass bei Ich weise darauf hin, dass die bisherige parlamentarische Beantwortung zu diesem Sachverhalt (14204/AB Persönliche Haftung: Der Beschluss des OLG Wien (9 Ra 54/19f) bestätigt den Rechtsgrundsatz, dass bei Die Anfrage wurde unter eindeutiger Identifizierung des Absenders elektronisch eingebracht. Eine Verpflichtung zur Nutzung eines proprietären Web-Portals ist weder dem IFG noch dem § 13 Abs. 2 -
Ich beantrage die Beantwortung in Form von vollständigen Auflistungen. Eine Vertretung sei auch nicht möglich. Ich beantrage die elektronische Übermittlung der angefragten Informationen bis spätestens 19.1.2023. meine geänderte Postadresse bekannt gegeben und erneut eine Übermittlung der beantragten Auskünfte auf elektronischem Auf meinen bestehenden Antrag der Übermittlung der beantragten Auskünfte auf elektronischem Wege wird
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2025-0.724.985-2-A
Landespolizeidirektion Wien – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 1 Monat, 1 Woche herder Einrichtung betraut, 6a. der Einrichtung betraut, 6a. Wie viele Bedienstete (VZÄ) hat diese Einrichtung bzw. 5a Wie viele Personen sind mit der Verwaltung der Einrichtung betraut, 5b Wie viele Personen wurden der Einrichtung zur Verwendung zugewiesen, 5c grundstücksgleiche Rechte und Bauten Bauten auf fremdem Grund Immobilien technische Anlagen und Maschinen -
Anfrage Biomasse-Heizwerk West
Wörgl, Tirol – Österreich - Behörde
Information nicht vorhanden, 4 Monate, 3 Wochen herAufklärung, aufgrund welcher Informationen die Entscheidungen zu den untenstehend erläuterten Aussagen zur Errichtung Wir bitten zusätzlich um Beantwortung bzw. Wir bitten zusätzlich um Beantwortung bzw. IFG vom 2.12. und 4.12.2025 - Beantwortung Sehr geehrtAntragsteller/in Soweit die unter Betreff Eine Aufzeichnung ist ein schriftlicher, elektronischer oder in sonstiger Weise verkörperter Informationsträger -
Aktuell gültige Verordnungen der Gemeinde Oggau
Oggau am Neusiedler See, Burgenland – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Monate, 2 Wochen herBescheiderlass sind damit bereits weit überschritten und von fristgerechter Beantwortung kann keine Rede der Marktgemeinde Oggau am Neusiedler See (Verordnungstexte samt Datum, Aktenzahl und Beschlussorgan) elektronisch -
Führerscheinprüfungen
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Wochen, 2 Tage herIch vermute jedoch leider, dass es bei der Bearbeitung zu einem kleinen Missverständnis gekommen ist. Eine Bereitstellung in maschinenlesbarer Form wird hierbei bevorzugt. Informationsfreiheitsgesetz zu Führerscheinprüfungen [#4279] Sehr geehrtAntragsteller/in die von Ihnen angesprochene Auswertung das Jahr 2024 war im BMIMI vorhanden und verfügbar im Sinne des § 2 Abs 1 IFG, da eine entsprechende Auswertung Auch die Ihnen bereits übermittelte Excel-Auswertung für die Jahre 2015 bis 2024 lag dem BMIMI bereits -
Bauverfahren - Wasserrechtliche Verhandlung - Baubescheid
Landesregierung Tirol – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen herZur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet Hinweise zum Datenschutz: Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten finden Sie unter: Elektronischer Akt (ELAK)< ), obwohl eine Aufschüttung dokumentarisch festgehalten und amtsbekannt sein sollte. ), obwohl eine Aufschüttung dokumentarisch festgehalten und amtsbekannt sein sollte.
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