Anfragen
Ihre Suche ergab 4 Ergebnisse.
-
Auskunft Feuerwehrregister NÖ ohne Personenbezug
Landesregierung Niederösterreich –
Anfrage abgelehnt, 7 Monate herAuskunft Feuerwehrregister NÖ ohne Personenbezug Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich mit folgenden : Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich mit folgenden Eigenschaften (wie in § 37 NÖ FG 2015 gt; An: "Landesregierung Niederösterreich" <<Name und E-Mail-Adresse>> > gt; An: "Landesregierung Niederösterreich" <<Name und E-Mail-Adresse>> > Niederösterreich landesregierung -
Bezahlkarte für asylwerbende Personen
Landesregierung Niederösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 3 Monate, 1 Woche herZur Administration, dem aktuellen Stand der Ding und dem Sinn und Zweck dieser Maßnahme, wird die Erteilung > An: "Landesregierung Niederösterreich" <<Name und E-Mail-Adresse>> > Landesverwaltung unter https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt.html ( https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt.html Diese Vorgangsweise dient der Verhinderung von Missbrauch zu Lasten des Landes Niederösterreich und gleichzeitig Niederösterreich landesregierung -
Rebranding Leopoldibusse
Landesregierung Niederösterreich – Österreich - Behörde
Information nicht vorhanden, 6 Monate, 1 Woche herInformation nicht vorhanden Rebranding Leopoldibusse [#4016] Sehr geehrte Damen und Leopoldibus - LAD1-BI-338/017-2025 Sehr geehrter Herr Zeiner, die Beratungsstelle des Amtes der NÖ Landesregierung bestätigt den Erhalt Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen anschreiben.pdf image001.png Landesregierung Niederösterreich landesregierung -
den Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung öffnet, weshalb unbedingt Daher kann auch die Information erteilt werden, dass sich der Bezug der Bürgermeisterin nach § 15 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 richtet. Landes- und Gemeindebezügegesetz, sondern nur noch die Differenz auf die 180 % des Ausgangsbetrages. Auch für einen Feststellungsbescheid, wird die Glaubhaftmachung der Identität des Antragsstellers unbedingt
- Zuständigkeitsbereiche