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  • Auskunft Feuerwehrregister ohne Personenbezug Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich mit folgenden : Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich mit folgenden Eigenschaften (wie in § 37 FG 2015 Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber dem Landesfeuerwehrverband abgetreten, der das Feuerwehrregister Wenden Sie sich bitte direkt an den Landesfeuerwehrverband unter <<E-Mail-Adresse>>. Niederösterreich landesregierung
  • Vertragspartner und Vertragsdokumente bzgl. Rettungslandschaft NEU
    Landesregierung NiederösterreichÖsterreich - Behörde
    Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen her
    Welche Instututionen, Gesellschaften und Agenturen sind Vertragspartner auf Seite des Land ? Welche Instututionen, Gesellschaften und Agenturen sind Vertragspartner auf Seite des Land ? > Welche Instututionen, Gesellschaften und Agenturen sind Vertragspartner auf Seite des Land ? > Welche Instututionen, Gesellschaften und Agenturen sind Vertragspartner auf Seite des Land ? - Die Nennung aller Institutionen, Gesellschaften und Agenturen, die auf Seiten des Landes als
  • Baustelle L70, Mannshalmer Strasse, Ortsgebiet Schweiggers
    Schweiggers, NiederösterreichÖsterreich - Behörde
    Anfrage abgelehnt, 1 Monat, 1 Woche her
    Landesregierung ausgeführt. Straßenmeisterei Zwettl, Kremser Straße 32, 3910 Zwettl, 02742/9005-6818, <<E-Mail-Adresse>> oder Landesregierung. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße,
  • Auflösung Orchester Bühne Baden
    Landesregierung NiederösterreichÖsterreich - Behörde
    Antwort verspätet, 4 Monate her
    quot;Antragsteller/in Antragsteller/in" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Landesregierung ausgelagerte GmbH weiter geleitet wurde, wäre ich jetzt berechtigt, sofort ohne einen Bescheid des Landes das Landesverwaltungsgericht anzurufen. Wir haben die Mitteilung (Weiterleitung) vom Amt der Landesregierung am 03.11.2025 erhalten, sodass Beste Grüße, Landesregierung Niederösterreich landesregierung
  • Gehalt/Mtl. Bezug
    BadenÖsterreich - Behörde
    Anfrage eingeschlafen, 6 Monate her
    Daher kann auch die Information erteilt werden, dass sich der Bezug der Bürgermeisterin nach § 15 des Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 richtet. Nationalratsabgeordnete bezieht, erhält sie von der Stadtgemeinde Baden nicht den vollen Entschädigungsbetrag nach dem Landes- und Gemeindebezügegesetz, sondern nur noch die Differenz auf die 180 % des Ausgangsbetrages.
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