Anfragen
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Auskunft Feuerwehrregister NÖ ohne Personenbezug
Landesregierung Niederösterreich –
Anfrage abgelehnt, 5 Monate, 3 Wochen herAuskunft Feuerwehrregister NÖ ohne Personenbezug Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich mit folgenden : Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich mit folgenden Eigenschaften (wie in § 37 NÖ FG 2015 Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber dem NÖ Landesfeuerwehrverband abgetreten, der das Feuerwehrregister Wenden Sie sich bitte direkt an den NÖ Landesfeuerwehrverband unter <<E-Mail-Adresse>>. Niederösterreich landesregierung -
Vertragspartner und Vertragsdokumente bzgl. Rettungslandschaft NEU
Landesregierung Niederösterreich – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen herWelche Instututionen, Gesellschaften und Agenturen sind Vertragspartner auf Seite des Land NÖ? Welche Instututionen, Gesellschaften und Agenturen sind Vertragspartner auf Seite des Land NÖ? > Welche Instututionen, Gesellschaften und Agenturen sind Vertragspartner auf Seite des Land NÖ? > Welche Instututionen, Gesellschaften und Agenturen sind Vertragspartner auf Seite des Land NÖ? - Die Nennung aller Institutionen, Gesellschaften und Agenturen, die auf Seiten des Landes NÖ als -
Baustelle L70, Mannshalmer Strasse, Ortsgebiet Schweiggers
Schweiggers, Niederösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage abgelehnt, 1 Monat, 1 Woche herNÖ Landesregierung ausgeführt. Straßenmeisterei Zwettl, Kremser Straße 32, 3910 Zwettl, 02742/9005-6818, <<E-Mail-Adresse>> oder NÖ Landesregierung. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße, -
Auflösung Orchester Bühne Baden
Landesregierung Niederösterreich – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 4 Monate herquot;Antragsteller/in Antragsteller/in" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Landesregierung ausgelagerte GmbH weiter geleitet wurde, wäre ich jetzt berechtigt, sofort ohne einen Bescheid des Landes NÖ das Landesverwaltungsgericht NÖ anzurufen. Wir haben die Mitteilung (Weiterleitung) vom Amt der NÖ Landesregierung am 03.11.2025 erhalten, sodass Beste Grüße, Landesregierung Niederösterreich landesregierung -
Daher kann auch die Information erteilt werden, dass sich der Bezug der Bürgermeisterin nach § 15 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 richtet. Nationalratsabgeordnete bezieht, erhält sie von der Stadtgemeinde Baden nicht den vollen Entschädigungsbetrag nach dem NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz, sondern nur noch die Differenz auf die 180 % des Ausgangsbetrages.