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Ihre Suche ergab 9 Ergebnisse.

  • Auskunft Feuerwehrregister ohne Personenbezug Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich mit folgenden : Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich mit folgenden Eigenschaften (wie in § 37 FG 2015 Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber dem Landesfeuerwehrverband abgetreten, der das Feuerwehrregister Wenden Sie sich bitte direkt an den Landesfeuerwehrverband unter <<E-Mail-Adresse>>. Niederösterreich landesregierung
  • Vertragspartner und Vertragsdokumente bzgl. Rettungslandschaft NEU
    Landesregierung NiederösterreichÖsterreich - Behörde
    Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen her
    Welche Instututionen, Gesellschaften und Agenturen sind Vertragspartner auf Seite des Land ? Welche Instututionen, Gesellschaften und Agenturen sind Vertragspartner auf Seite des Land ? > Welche Instututionen, Gesellschaften und Agenturen sind Vertragspartner auf Seite des Land ? > Welche Instututionen, Gesellschaften und Agenturen sind Vertragspartner auf Seite des Land ? - Die Nennung aller Institutionen, Gesellschaften und Agenturen, die auf Seiten des Landes als
  • jugendliche Asylwerber in Drasenhofen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 3 Weiters verweise ich an dieser Stelle auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts , die ebenfalls Weiters verweise ich an dieser Stelle auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts , die ebenfalls Anschreiben_geschwaerzt.pdf Anschreiben.pdf Vertragsmuster.pdf Landesregierung Niederösterreich landesregierung
  • Margarethen im Burgenland, rund 90 km Luftlinie und 120 Strassenkilometer von Hohenau/March entfernt Warum hat man nicht ausschließlich Unternehmen aus den Bezirken Gänserndorf und Mistelbach zur Anbotlegung Marktgemeinde Hohenau an der March [#2904] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 3 Margarethen im Burgenland, rund 90 km Luftlinie und 120 Strassenkilometer von Hohenau/March entfernt an der March Im Bescheid beruft sich die Marktgemeinde Hohenau an der March auf § 5 Abs. 1 Z. 3
  • des Amtes der Landesregierung wird zuständigkeitshalber von der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der Landesregierung wie folgt gem. § 4 Auskunftsgesetz beantwortet: Im § 3 Abs. 5 des Kulturförderungsgesetzes 1996 ist ausdrücklich festgehalten, dass eine Kulturförderung des Landes der Die Abteilung Kunst und Kultur als zuständige Fachstelle des Landes informiert bei etwaigen Sponsoringanfragen Niederösterreich landesregierung
  • Auskunft Feuerwehrregister
    Landesregierung Niederösterreich
    Anfrage abgelehnt, 6 Jahre, 9 Monate her
    Auskunft Feuerwehrregister Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich (Adresse aller freiwilligen Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich (Adresse hilfe/fuer-behoerden/ LAD1-SE-1042/017-2019, Auskunft Feuerwehrregister des Landes Niederösterreich, Auskunft Feuerwehrregister [#1715] Sehr geehrtAntragsteller/in Der Landesfeuerwehrverband Niederösterreich landesregierung
  • Baustelle L70, Mannshalmer Strasse, Ortsgebiet Schweiggers
    Schweiggers, NiederösterreichÖsterreich - Behörde
    Anfrage abgelehnt, 1 Monat, 1 Woche her
    Landesregierung ausgeführt. Straßenmeisterei Zwettl, Kremser Straße 32, 3910 Zwettl, 02742/9005-6818, <<E-Mail-Adresse>> oder Landesregierung. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße,
  • Auflösung Orchester Bühne Baden
    Landesregierung NiederösterreichÖsterreich - Behörde
    Antwort verspätet, 4 Monate her
    quot;Antragsteller/in Antragsteller/in" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Landesregierung ausgelagerte GmbH weiter geleitet wurde, wäre ich jetzt berechtigt, sofort ohne einen Bescheid des Landes das Landesverwaltungsgericht anzurufen. Wir haben die Mitteilung (Weiterleitung) vom Amt der Landesregierung am 03.11.2025 erhalten, sodass Beste Grüße, Landesregierung Niederösterreich landesregierung
  • Gehalt/Mtl. Bezug
    BadenÖsterreich - Behörde
    Anfrage eingeschlafen, 6 Monate her
    Daher kann auch die Information erteilt werden, dass sich der Bezug der Bürgermeisterin nach § 15 des Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 richtet. Nationalratsabgeordnete bezieht, erhält sie von der Stadtgemeinde Baden nicht den vollen Entschädigungsbetrag nach dem Landes- und Gemeindebezügegesetz, sondern nur noch die Differenz auf die 180 % des Ausgangsbetrages.
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