Anfragen
Ihre Suche ergab 6 Ergebnisse.
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Antrag auf Akteneinsicht nach IFG – Gesellschaftsvertrag Ötztaler Wasserkraft GmbH
Oetz, Tirol – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat, 1 Woche herDa Ihr Antrag bereits zwei Tage nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes beim zuständigen Organ eingelangt § 16 IFG lautet wie folgt: „Soweit in anderen Bundes- oder Landesgesetzen besondere Informationszugangsregelungen oder besondere öffentliche elektronische Register eingerichtet sind, ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden Erstens – öffentliche Rechenschaftspflicht Sowohl die Gemeinde Oetz als auch die TIWAG agieren mit Mitteln und sideletterartige Zusatzabsprachen betreffen öffentliche Interessen und begründen eine besondere Rechenschaftspflicht -
Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH
Landesregierung Tirol – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat her , 50,00 Eurobetreffend den öffentlichen bodengebundenen Rettungsdienst und Krankentransport in Tirol. betreffend den öffentlichen bodengebundenen Rettungsdienst und Krankentransport in Tirol. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. : 1. betreffend den öffentlichen bodengebundenen Rettungsdienst und Krankentransport in Tirol. -
Rechenzentrum der Stadt Wien GmbH 73. Wiener Messe Besitz GmbH 74. Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH 91. Wiener Gesundheitsverbund 92. Rechenzentrum der Stadt Wien GmbH 73. Wiener Messe Besitz GmbH 74. Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH 91. Wiener Gesundheitsverbund 92. Grünen und 141.203.187.248/29 von den NEOS verwendet. 141.203.187.200/29 ist der Verbindungsstelle der Bundesländer
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Informationsbegehren gemäß § 6 IFG: Vollständige Ausgabenübersicht zu allen Werbekampagnen der Bundesregierung (Social Media, österreichische Medien, NGOs) im Jahr 2025
Bundesministerium für Finanzen – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen her(einschließlich aller Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) im Zeitraum vom 1. NGO SPÖ-nah 1. (einschließlich aller Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) im Zeitraum vom 1. NGO SPÖ-nah 1. für Finanzen bundesministerium -
Antrag auf Informationszugang – Gutachten 2024 zu Vorbehaltsgebiet Gmunden
Gmunden – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate herSeptember 2025 in Kraft stehenden Bundesgesetz über die Informationsfreiheit (IFG), BGBl. Nach § 1 Abs. 1 IFG besteht ein subjektives Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. September 2025 in Kraft stehenden Bundesgesetz über die Informationsfreiheit (IFG), BGBl. September 2025 in Kraft stehenden Bundesgesetz über die Informationsfreiheit (IFG), BGBl. Für Fragen zum Cloud-Speicher steht Ihnen der Support der IT-Kommunal GmbH https://portal.it-kommunal.at -
Gutachten bzw. Information zum Thema Schwimmbad in Wörgl
Wörgl, Tirol – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat, 4 Wochen herIm Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, das seit 1.September 2025 in Kraft getreten ist möchten wir Im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, das seit 1.September 2025 in Kraft getreten ist möchten wir & Co KG sowie der Wörgl Schwimmbad GmbH. Nach erfolgter Rückmeldung können wir Ihnen nun folgende Auskünfte erteilen: 1. IFG ist eine Information im Sinne dieses Bundesgesetzes jede amtlichen oder unternehmerischen Zwecken
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