Anfragen
Ihre Suche ergab 18 Ergebnisse.
-
Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH 91. Wiener Gesundheitsverbund 92. Wiener Wohnen Hausbetreuung GmbH Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit Stadt Wien - Wiener Wohnen Kundenservice GmbH 91. Wiener Gesundheitsverbund 92. Wiener Wohnen Hausbetreuung GmbH Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Abteilung Wien
-
Informationsbegehren zum Minsiteratsbericht bezüglich der Ernennung des Wiener Erzbischofs
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Wochen, 6 Tage herInformationsbegehren zum Minsiteratsbericht bezüglich der Ernennung des Wiener Erzbischofs Bericht der Anfrage abgelehnt Informationsbegehren zum Minsiteratsbericht bezüglich der Ernennung des Wiener Erzbischofs [#3961] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Bericht der Bundesministerin für europäische und internationale Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. -
Kontaktdaten von Stiftungen
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Monate, 1 Woche herPanadi‘sche Stiftung für Augenkranke und Blinde" Krankenhausstiftung der Frau Wilhelmine Witteczek Kontaktdaten von Stiftungen [#3612] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Ich benötige von folgenden Stiftungen welche in Österreich Panadi‘sche Stiftung für Augenkranke und Blinde" Krankenhausstiftung der Frau Wilhelmine Witteczek Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. -
Verhandlung mit Taliban
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Wochen, 6 Tage hergemäß Informationsfreiheitsgesetz Schreiben vom 15. September 2025, mit dem ein Informationsersuchen gemäß Informationsfreiheitsgesetz übermittelt wurde, -september2025.pdf AW: 2025-0.773.310 Informationsersuchen gemäß Informationsfreiheitsgesetz - und Dokumentationsangelegenheiten, Informationsfreiheitsgesetz, Auskunftsersuchen gemäß Informationsfreiheitsgesetz zu Ihrem Informationsbegehren vom 17. -
Fehlen de Betreuungseinrichtung für Grundwehrdiener im Kommandogebäude HECKENAST BURIAN/WIEN
Bundesministerium für Landesverteidigung – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat, 4 Wochen herFehlen de Betreuungseinrichtung für Grundwehrdiener im Kommandogebäude HECKENAST BURIAN/WIEN Das WG Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG ) die Erteilung folgender Information: Das WG 2001 (§ 1 Abs. 3) betont die Fürsorgepflicht des Bundesheeres Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. für Landesverteidigung bundesministerium -
Studien und Gutachten zur Einbringen eines Programms in ein Computersystem durch die DSN
Bundesministerium für Inneres –
Antwort verspätet, 3 Wochen, 4 Tage herIch verzichte hiermit auf die Ausstellung eines Bescheides und stelle stattdessen folgendes Folgeinformationsbegehren noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Informationsbegehren erledigungbmiextern_geschwaerzt.pdf erledigungbmiextern.pdf AW: Informationsbegehren Informationsfreiheitsgesetz, BGBl. I Nr. 5/2024 unterliegen würden. die Definition der dem IFG Unterliegenden Aufzeichnungen in § 2 Abs 1 IFG sehr weit gefasst ist "Information -
Einstellungen des Leistungsbezugs durch die Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich (1)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Wochen, 5 Tage herDaher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen -
„auf Arbeitsvermittlung gerichtete Tätigkeit“ im Sinne des § 2 Abs. 5 AMFG
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 6 Tage, 9 Stunden herDaher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen -
Informationsbegehren: Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Rechtsgrundlage eines Staatsschutzes
Universität Wien – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat herInformationsbegehren: Bedarfsanalyse im Hinblick auf die Rechtsgrundlage eines Staatsschutzes Guten Tag, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information Für den Fall einer (teilweisen) Informationsverweigerung beantrage ich einen Bescheid gemäß § 11 IFG. (IFG) die Erteilung folgender Information: 1) Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Für den Fall einer (teilweisen) Informationsverweigerung beantrage ich einen Bescheid gemäß § 11 IFG. -
Bundeseinheitliches Antragsformular der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 6 Tage, 9 Stunden herDaher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche ] [#4044] Sehr geehrteAntragsteller/in Das Informationsbegehren #4044 »Bundeseinheitliches Antragsformular -
Einstellungen des Leistungsbezugs durch die Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich (2)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Wochen, 5 Tage herDaher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche Interesse im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen -
Weisungen an Organe der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat, 1 Woche herDaher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche geehrteAntragsteller/in Das Informationsbegehren #3885 »Weisungen an Organe der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice -
Finanzielle Mittel aus dem Familienlastenausgleichfonds für den ÖPNV
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Tage, 8 Stunden herden ÖPNV [#3855] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. An das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz können schriftlich (postalisch) an das Bundesministerium für Justiz, Museumstraße 7, 1070 Wien übermittelt > > Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § -
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) (Hg.); Pandemieplan für respiratorische Krankheiten, 2023. Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat, 2 Wochen herder erwartete Nutzen der Maßnahme für einzelne Personen oder die Gesellschaft die mit der Maßnahme verbundenen Bekämpfung der Pandemie“ [#3864] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Im vom BMSGPK im Jahr 2023 erstellten Pandemieplan für respiratorische Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen; Menschen mit psychischer Erkrankung; Für den Fall einer Informationsverweigerung BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/Resources/SMS/DSGVO_BS_12_2024.pdf ) die Information -
Lizenzkosten für nicht-europäische Software und Hardware
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Wochen, 5 Tage herSoftware und Hardware [#3588] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. AW: 2025-0.868.493 Informationsbegehren "Lizenzkosten für nicht-europäische besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ AW: 2025-0.868.493 Informationsbegehren > > Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § -
IT-System der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Wochen, 6 Tage herDaher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche /in Das Informationsbegehren #3944 »IT-System der Bundesbehörde Arbeitsmarktservice Österreich« vom -
„Vorläufige“ bzw. „vorsorgliche“ Einstellungen des Leistungsbezugs durch das AMS
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate, 3 Wochen herDaher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche Daher wird im Zuge eines Informationsbegehrens gemäß § 7 Abs. 1 IFG die Beantwortung nachfolgender Fragen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes: Sie betreffen grundsätzlich den Kreis aller Personen, welche BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/Resources/SMS/DSGVO_BS_12_2024.pdf ) die Information -
IFG-Anfrage: AG Kontraproduktive
Bundesministerium für Finanzen – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat herFür den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. > > > Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß Der Verweis auf öffentlich verfügbare Dokumente erfüllt das Informationsbegehren nicht, da diese nicht Zusammenfassend verletzt der angefochtene Bescheid mehrfach die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes > > > Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß