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  • Ihr ASFINAG Service Center Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Your ASFINAG Service Center This is an automatically generated e-mail. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gelten als Geheimhaltungsgrund iS des IFG. Außerdem würden derart detaillierte Geschäftsdaten konkurrierenden Unternehmen unserer Vertragspartner frei einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit gemäß Art 130 Abs 2 Z 4 B-VG iVm § 14 IFG beim Bundesverwaltungsgericht
  • Fahrgastzahlen aufgeschlüsselt nach Bahnhof/-haltestelle
    ÖBB-Personenverkehr AGÖsterreich - private Informationspflichtige
    Anfrage abgelehnt, 1 Woche, 1 Tag her
    oder auch in der ÖBB-Holding-Broschüre „Zahlen Daten Fakten 2024/2025“ (unter „Die größten Bahnhöfe Österreichs mir bei einer vergangenen Anfrage an Sie mitgeteilt wurde, dass diese Daten aufgrund der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen oder auch in der ÖBB-Holding-Broschüre „Zahlen Daten Fakten 2024/2025“ (unter „Die größten Bahnhöfe Österreichs mir bei einer vergangenen Anfrage an Sie mitgeteilt wurde, dass diese Daten aufgrund der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen die begehrte Information aufgrund Vorliegens von Geheimhaltungsgründen, konkret (i) der Wahrung von Geschäfts
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