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Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz – Beschilderung „Nach Kärnten“ auf der A2
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage erfolgreich, 2 Wochen, 6 Tage herDie Kosten für die Herstellung der Tafel wurden von der BABEG Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. getragen. Zwischen der ASFINAG und der BABEG Kärntner Betriebsansiedlungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H. frei einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit gemäß Art 130 Abs 2 Z 4 B-VG iVm § 14 IFG beim Bundesverwaltungsgericht Freundliche Grüße image.png Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft
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