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  • Umfahrung Drasenhofen (A5)
    Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-AktiengesellschaftÖsterreich - private Informationspflichtige
    Anfrage erfolgreich, 6 Tage, 9 Stunden her
    wir dazu Folgendes mit: Vorweg erlauben wir uns festzuhalten: Der Streckenabschnitt entspricht den straßenbehördlichen Darüber hinaus hat die ASFINAG gemeinsam mit der BH Mistelbach, der Gemeinde Drasenhofen, der Straßenmeisterei Poysdorf (Betriebsführung) sowie dem beigezogenen Verkehrssachverständigen sämtliche Verkehrsunfälle seit Inbetriebnahme der Umfahrung, sowie des Zulaufs auf den nördlichen Kreisverkehr in Fahrtrichtung Die Situation wird weiterhin von der ASFINAG sowie der Straßenmeisterei laufend beobachtet.
  • Weiters ist die ASFINAG für die Zwecke des Betriebs der Vignettenevidenz gemäß § 16b BStMG berechtigt Weiters ist die ASFINAG für die Zwecke des Betriebs der Vignettenevidenz gemäß § 16b BStMG berechtigt für Fälle der Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes vor Beginn der Gültigkeit der Digitalen Jahresvignette In Ihrem konkreten Anlassfall ist eine (mehrmalige) Benützung des mautpflichtigen Straßennetzes ohne Freundliche Grüße image.png Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft
  • auf und beachten Sie, dass unsere Antworten manchmal im Spam-Ordner landen können. Für bestehende Bundesstraßen gelten gemäß Dienstanweisung Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen folgende Lärmschutz an bestehenden Bundesstraßen – auf Basis einer lärmtechnischen Untersuchung geplant. sind exakt jene Gründe, die auch in der Straßenverkehrsordnung, unter jenem Paragraphen, der angibt e01-17-0159t-tb-erg2019-end-geschwrzt.pdf image.png Autobahnen- und Schnellstraßen
  • Autobahn oder nicht?
    Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-AktiengesellschaftÖsterreich - private Informationspflichtige
    Anfrage erfolgreich, 3 Monate, 2 Wochen her
    gemäß § 43 Abs. 3 lit. a StVO, mit der die Verkehrsflächen der Rastanlage als „Autobahn im Sinn der Straßenverkehrsordnung B. im Amtsblatt, Landesgesetzblatt oder RIS-Eintrag). gemäß § 43 Abs. 3 lit. a StVO, mit der die Verkehrsflächen der Rastanlage als „Autobahn im Sinn der Straßenverkehrsordnung B. im Amtsblatt, Landesgesetzblatt oder RIS-Eintrag)Antragsteller/in Jeweils für: -) Raststation h-endgltig-ausfhrungsplan-parkplatz-s1o-geschwrztnamepdf rbg-2000-10-10-101-j-planendgltig-geschwrztnamepdf Autobahnen- und Schnellstraßen
  • Langsamfahrstellen bei Straßenbahn und U-Bahn
    Wiener Linien GmbH & Co KGÖsterreich - private Informationspflichtige
    Anfrage erfolgreich, 6 Monate, 2 Wochen her
    Langsamfahrstellen bei Straßenbahn und U-Bahn Auflistung aller Langsamfahrstellen in den Schienennetzen der Wiener Linien (Straßenbahn, U-Bahn) mit Angabe des Ortes (Beschreibung, GPS-Koordinaten, etc.), Anfrage erfolgreich Langsamfahrstellen bei Straßenbahn und U-Bahn [#3602] Sehr geehrte [TLP A] Langsamfahrstellen bei Straßenbahn und U-Bahn [#3602] ( Nr.00878990) Guten Tag, Langsamfahrstellen geben uns die Möglichkeit, bei Mängeln den Betrieb weiterhin sicher aufrechtzuhalten
  • Beschwerden in Zustellgebiet Schallmoos/Bürgerstraße Schicken Sie mir bitte alle Beschwerden über die Briefzustellung mit der Post der letzten 2 Jahre im Zustellgebiet Schallmoos in Salzburg [Bürgerstraße ] Anfrage erfolgreich Beschwerden in Zustellgebiet Schallmoos/Bürgerstraße [#3455] AW: Beschwerden in Zustellgebiet Schallmoos/Bürgerstraße [#3455] Sehr geehrtAntragsteller Leider landen meine Briefe häufig im Haupthaus gegenüber (nur 3-4 Meter entfernt).
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