Anfragen
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Anfrage betreffend die Auslegung des § 6 Z 3 NÖ Naturschutzgesetz 2000 im Zusammenhang mit dem VwGH-Erkenntnis Ra 2021/10/0156 („Vorzelt“)
Landesregierung Niederösterreich – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen herReichweite des VwGH-Erkenntnisses im Sinne des § 6 Z 3 NÖ Naturschutzgesetzes Wie beurteilt das Amt der NÖ Landesregierung die Reichweite dieser Entscheidung in Bezug auf die Definition des Begriffs „ der NÖ Landesregierung die Reichweite dieser Entscheidung in Bezug auf die Definition des Begriffs „ anschreiben.pdf image001.png smime.p7s Landesregierung Niederösterreich landesregierung -
öffentliche Beleuchtung, Leiter Wasserwirtschaft, Fachbereichsleiter Abwasser, Leiter Personalabteilung öffentliche Beleuchtung, Leiter Wasserwirtschaft, Fachbereichsleiter Abwasser, Leiter Personalabteilung es sich bei der Offenlegung um eine Datenverarbeitung, die den Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 richtet. Baden nicht den vollen Entschädigungsbetrag nach dem NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz, sondern nur
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Rastplatz, Raststation - Autobahn oder nicht?
Mistelbach – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Wochen, 6 Tage herB. im Amtsblatt, Landesgesetzblatt oder RIS-Eintrag). B. im Amtsblatt, Landesgesetzblatt oder RIS-Eintrag)Antragsteller/in Jeweils für: -) Raststation Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Bezirkshauptmannschaft Mistelbach das Verkehrsministerium, Abteilung ST2, zuständig ist, leiten wir der damit verbundenen erforderlichen Prüfung hinsichtlich etwaiger schützenswerter Interessen Dritter -
Bauverfahren - Wasserrechtliche Verhandlung - Baubescheid
Landesregierung Tirol – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Wochen, 3 Tage herder Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508 gt;><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> https://www.tirol.gv.at/kufstein Landesregierung Tirol landesregierung
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