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  • eine Zuständigkeit der Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung. Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung. E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung. Mit freundlichen Grüßen image001.jpg Landesregierung Tirol landesregierung
  • , des zentralen Rechtsdienstes und Abteilung I/1 beantwortet werden. , des zentralen Rechtsdienstes und Abteilung I/1 beantwortet werden. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. unter: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter
  • Gehalt/Mtl. Bezug
    BadenÖsterreich - Behörde
    Antwort verspätet, 2 Monate, 2 Wochen her
    öffentliche Beleuchtung, Leiter Wasserwirtschaft, Fachbereichsleiter Abwasser, Leiter Personalabteilung öffentliche Beleuchtung, Leiter Wasserwirtschaft, Fachbereichsleiter Abwasser, Leiter Personalabteilung es sich bei der Offenlegung um eine Datenverarbeitung, die den Anwendungsbereich des DatenschutzgesetzesLandes- und Gemeindebezügegesetzes 1997 richtet. Baden nicht den vollen Entschädigungsbetrag nach dem NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz, sondern nur
  • des Amtes derLandesregierung wird zuständigkeitshalber von der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes derLandesregierung wie folgt gem. § 4 NÖ Auskunftsgesetz beantwortet: Im § 3 Abs. 5 des NÖ Die Abteilung Kunst und Kultur als zuständige Fachstelle des Landes informiert bei etwaigen Sponsoringanfragen Schreiben_von_K1_an_BF_vom_20.05.2021.pdf smime.p7s Landesregierung Niederösterreich landesregierung
  • Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft wird die Ausstellung eines Bescheides Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft wird die Ausstellung eines Bescheides Gerhard Lindenberger (Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Verkehr, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1) fachlich Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bad Ischl, Oberösterreich
  • Wer hat wann an der Formulierung dieses Artikels mitgewirkt oder Änderungswünsche eingebracht? Mit freundlichen Grüßen Anfrage abgelehnt B-VG A20 §3: im überwiegenden Interesse der Parteien (Amtsverschwiegenheit Wer hat wann an der Formulierung dieses Artikels mitgewirkt oder Änderungswünsche eingebracht? Sollten beispielsweise Datenschutzbedenken zur Namensnennung von Staatsbediensteten existieren – wobei Pseudonymisierung mit Information, in welcher Abteilung und auf welcher Leitungsebene die Person angesiedelt
  • Akademieförderung 2016
    Wien
    Anfrage abgelehnt, 9 Jahre, 10 Monate her
    Jänner 2016, welche u.a. der gefertigten Abteilung zur weiteren Bearbeitung hinsichtlich der seitens Gesetze angesichts schutzwürdiger Interessen eine Geheimhaltung normieren (Stichwort Amtsgeheimnis und ,Akademieförderung") https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/v0020000 Die Reform der Parteienförderung in Österreich und in Wien bietet die Chance für einen Reformschritt -2016-1.pdf stadt-wien-parteienforderung-jan-2016_1.pdf Wien landesregierung
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