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  • Ausländische Krankenkassen schulden dem österreichischen Sozialversicherungssystem mit Stand Oktober Sowohl im Jahresbericht 2024 des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger, dem Jahresbericht 2024 dieser Personengruppe (die nie in das Versicherungssystem eingezahlt haben). Als e-card-Ersatzbeleg gilt sowohl der „Krankenversicherungsbeleg“, der im Zuge der Erfassung ausgestellt dieser Personengruppe (die nie in das Versicherungssystem eingezahlt haben).
  • Ausländische Krankenkassen schulden dem österreichischen Sozialversicherungssystem mit Stand Oktober Sowohl im Jahresbericht 2024 des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger, dem Jahresbericht 2024 Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit sind gemäß § 70a B-KUVG eine freiwillige Leistung der jeweiligen Gesundheitsanstalt Ausländische Krankenkassen schulden dem österreichischen Sozialversicherungssystem mit Stand Oktober Sowohl im Jahresbericht 2024 des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger, dem Jahresbericht 2024
  • Illegale Arbeitsvermittlung des AMS
    Bundesministerium für Arbeit und WirtschaftÖsterreich
    Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen her
    Arbeitsmarktservice Österreich ohne jeglichen Nachweis davon ausgehen darf, das jeder Arbeitslose im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Arbeitsmarktservice Österreich ohne jeglichen Nachweis davon ausgehen darf, das jeder Arbeitslose im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Arbeitsmarktservice Österreich ohne jeglichen Nachweis davon ausgehen darf, das jeder Arbeitslose im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
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