konvolut_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsbegehren über den Bericht zur Unabhängigkeit der HLB gegenüber der LGA“
Il. TEIL 15. Ergänzende Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte (1) Für Verträge zwischen Wirtschaftstreuhändem und Verbrauchem gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesatzes. (2) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässig verschuldete Verletzung der übernommenen Verpflichtungen. (3) Anstelle der im Punkt 7 Abs 2 normlerten Begrenzung ist auch im Falle grober Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Auflragnehmers nicht begrenzt (4) Punkt 6 Abs 2 (Frist für Mängelbeseltigungsanspruch} und Punkt 7 Abs 4 (Geltendmachung der Schadsnersstzansprüche innerhalb einer bestimmten Frist) gilt nicht. (5) Rücktrittsrecht gemäß & 3 KSchG: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Auftragnehmer dauemd benützten:Kanzleiräumen abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift das Auftragnehmers sawie eina Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vartrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, 1. wenn er selbst die geschäflliche Verbindung mit dem Auftragnehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder Ihren Beauftragten vorangsgangen sind odar 3. bel Verträgen, bei denen die belderseitigen Lalstungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Auftragnehmer außsrhaib Ihrer Kanzleiräume geschlossen werden und das verelnbarte Entgelt € 15 nicht überstelgt. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schrifistück, das seine Verlragserklärung oder die des Auftragnehmers enthält, dem Auftragnehmer mit einem Vermerk zurückstelit, der erkennen.lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb einer Woche abgesendet wird. Tritt der Verbraucher garnäß $ 3 KSchG vom Vartrag zurück, so hat Zug um Zug 1. der Auftragnehmer alle empfangenen Leistungen samt gestehen Zinsen vam Empfangstag an zurlinkmterstatten und don vom 'erbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen, 2. der Verbraucher dem Auftragnehmer den Wert der Leistungen zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen. Gemäß 8 4 Abs 3 KSchG bleiben Schadenersatzansprüchs unberührt. (6) _Kostenvoranschläge gemäß 8 5 KSchG: Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages im Sinn des’$ 11703 ABGB durch den Auftragnehmer hal der Verbraucher ein Entgelt nur denn zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspficht hingewiesen worden ist. Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag des Auftragnehmers zugrunde gelagt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistel, wenn nicht das Gegenteil ausdrücklich erklärt Ist. (7) Mängelbessitigung: Punkt 6 wird ergänzt: Ist der Auftragnehmer nach $ 932 ABGB verpflichtel, seine Leistungen zu verbessern oder Fehlendes nachzutragen, so hat er diese Pflicht zu erfüllen, an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden Ist. Ist es für den Verbraucher tunlich, die Werke und Unterlagen vom Auftragnehmer gesendet zu erhalten, so kann diaser diese Übersendung auf seine Gefahr und Kosten vomehmen. (8) Gerichtsstand: Anstelle Punkt 14. (3) gilt: Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder selnen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er Im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den 88 88, 89, 93 Abs 2 und 104 Abs1 JN nur die Zuständigkelt eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel dar Wahnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung llagt. (9) Verträge über wiederkehrende Leistungen: (a) Verträge, durch dia sich der Auftragnehmer zu Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederhalten Geldzahlungen varpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zwelmonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf Jeweils eines halben Jahres kündigen. (6) Istdie Gesamtheit der Leistungen eine nach ihrer Art untelibare Leistung, deren Umfang und Preis schon bei der Vertragsschließung bestimmt sind, so kann der erste Kündigungstermin bis zum Ablauf des zwelten Jahres hinausgeschoben werden. In solchen Verträgen kann die Kündigungsfrist auf höchstens sechs Monate verlängert werden. (c) Erfordert die Erfüllung eines bestimmten, in lit. 8) genannten Vertrages erhebliche Aufwendungen des Auftragnehmers und hal er dies ‚dem Verbraucher ‚spätestens bei der Vertragsschließung bekannt gegeben, so können den Umständen angemessene, von den in Ill. a) und b) genannten abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfrisien vereinbart werden. (d) Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht ausgesprocherı worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der Kündigungsfrist Ilagenden Kündigungstermin wirksam.
(6) Der Auftragnehmer verrechnet die Nebenkosten und die
Umsatzsteuer zusätzlich. Beispielhaft aber nicht atschiielend im
Folgenden (7) bis (9):
(7) Zu den verrschenbaren Nebenkosten zählen auch beiegte ader
pauschallerte Barauslagen, Reisespesen (bei Bahnfahrten 1. Klasse),
Diäten, Kilometergeld, Kopiarkosten und ähnliche Nebenkosten.
(8) Bel besonderen Haftpflichtversicharungserfordemrnissen zählen die
betreffenden Versicherungsprämien (inkl. Versicherungsstauer) zu den
Nebenkosten.
(9) Weiters sind als Nebenkosten auch Parsonal- und
Sachaufwendungen für die Erstellung von Berichlen, ‚Guischten uä.
anzusehen.
(10) Für die Ausführung eines Auftrages, dessen gemeinschafliche
Erledigung mehreren Auftragnehmem übertragen worden Ist, wird von
jedem das seiner Tätigkeit entsprechende Entgelt verrechnet.
{11) Entgelle und Entgeltvorschüsse sind mangels anderer
Vereinbarungen sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fälllg. Für
Entgeltzahlungen, die späler als 14 Tage nach Fälligkeit geleistel werden,
können Verzugszinsen verrechnet werden. Bei beiderseltigen
Unternehmergeschäften gelten Verzugszinsen in der In 5 456 1. und 2.
Satz UGB festgelegten Hähe.
(12) Die Verjährung richtet sich nach $ 1486 ABGB und beginnt mit Ends
der Leistung bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter
Rechnungslegung zu laufen.
(13) Gegen Rechnungen kann innerhalb von 4 Wochen ab
Röchnungsdatum schriflich beim Auftragnehmer Einspruch erhoben
werden, Andernfalls gilt die Rechnung äls anerkannt. Die Aufnahme einer
Rechnung in die Bücher gilt jedenfalls als Anerkenntnis.
(14) Aufdie Anwendung des $ 934 ABGB im Sinne des & 351 UGB, das
ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte für Geschäfte unter
Unternehmern, wird verzichtet.
(15) Falls bei Aufträgen betreffend die Führung der Bücher, die
Vornahme der Personalsachbearbeitung oder Abgabenverrschnung ein
Pauschalhonorar vereinbart Ist, so sind mangels anderweitiger schrifllIcher
Vereinbarung die Vertretungstäligkeil im Zusammenhang mil abgaben-
und beitragsrechllichen Prüfungen aller Art einschließlich der Abschluss
von Vergleichen über Abgabenbemessungs- oder Beitragsgrundlagen,
Berichterstattung, Rechismiltelarhebung uä g dert zu honori
Sofem nichts anderes schrfllich vereinbart Ist, gilt das Honorar als Jeweils
für ein Auftragsjahr vereinbart.
(16) Die Bearbeitung besanderer Einzeifragen im Zusammenhang mit
den im Punkt 12. (15) genannten Tätigkaiten, insbesondere Feststellungen
über dss prinzipielle Vorliegen einer Pflichtversicherung, erfolgt nur
aufgrund elnes besonderen Auftrages.
(17) Der Auflragnehmer kann entsprechande Vorschüsse verlangen und
seine (fortgesetzte) Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig
machen. Bel Daueraufträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis
zur Bezahlung früherer Leistungen (sowie allfälliger Vorschüsse gemäß
Satz 1) verweigert warden. Bel Erbringung von Teilleistungen und offener
Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.
(18) Eine Beanstandung der Arbellen des Auftragnehmers berechlgl,
außer bei offenkundigen wesenlichen Mängetn, nicht zur auch nur
leilweisen Zurückhaltung der inm nach Punkt 12. zustehenden Honorare,
sonstigen Entgelte, Kostenersätze und Vorschüsse (Vergütungen).
(19) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf
Vergütungen nach Punkt 12. ist nur mit unbestritienen oder rechtskräfüg
festgastellten Forderungen zulässig.
13. Sonstgss
(1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche
Zurückbehaltungsrecht ($ 471 ABGB, $ 369 UGB) verwiesen; wird das
Zurückbehallungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Aufiregnehmer
grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe
seinar noch offenen Forderung.
(2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge
der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbellspapieren und
ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz
elektronischer Buchhallungssysteme Ist der Auftragnehmer berechtigt,
nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnahmer auftragsbezogen damit
erstellter Daten, für die den Auftraggeber eins Aufbewahnungspflicht trifft,
in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den
Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die
Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten In einem strukturierten,
gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer
Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist
eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und
maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder
untunlich, können diese ersatzwaise im Vollausdruck übergeben werden.
Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu.
(9) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosien des
Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner
Tätigkeit von diesem erhallen hal, Dies gill Jedoch nicht für den
Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber
und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für
Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den
Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung
von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die
eran den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anferligen.
Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt
worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes
Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß).
(4) Der Auftraggeber hal die dem Auftragsnehmer übergebenen
Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei
Nichtabholung Übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach
zweimaliger nachwelslicher Aufforderung an den Auftraggeber,
übargebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen
und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt
sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des
Auftraggebers durch Dritie erfolgen. Der Auftragnehmer haftet im Weiteren
nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vemichtung der
Unterlagen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, fälllge Honorarforderungen mit
etwaigen Depotguthaben, Verrechnungsgeldem, Treuhandgaldern oder
anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei
ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofem der
Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen
musste.
(6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung
ist der Auftrsgnehmer berechtigt, ein finanzamtiiches Guthaben oder ein
anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein
Anderkorito zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten
Transfer zu verständigen. Danach kann der sichergsstellte Betrag
entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei
Vollstreckbarkeit der Honorarforderung eingezagen werden.
14. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus
ergebenden Ansprüche güt ausschließlich österreichisches Recht unter
Ausschluss des nationalen Verweisungsrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des
Auftragnehmers.
(3) Gerichtsstand ist — mangels abweichender schriflicher
Vereinbarung — das sachlich zuständige Gericht des Erfüllungsortes.
(Me) wrerconsro AUSTRIA HLB Intercontrol Austria GmbH Wirtschaftsprölung und Steuerberatung www.hibintercontrol.at 1090 wien, Berggasse 16 +43 1313 62-0, offico@hlb.at GF: Dr. Markus Grün, Mag. Cornelia Spitzer, Mag. Andreas Urban An die EINGELANGT NÖ Landesgesundheitsagentur N Tr EEE D4. Nov. 202 Stattersdorfer Hauptstraße 6/C LH- 3100 St. Pölten Wien, 2. Prüfungsvertrag für 2021 Wir bestätigen dankend den Erhalt des Schreibens vom 20. Oktober 2017, mit dem unserer ischen Bletergemeinschaft den Zuschlag zur Prüfung der Jahresabschlüsse der Niederösterreich Landeskliniken, GE. der NÖ Landesgesundheitsagentur (vormals: NÖ Landeskliniken-Holding) auf unbestimmte Dauer erteilt haben. Die HLB ist Mitglied der HLB International - einer weitweiten Organisation von Wirtschaftsprüfern (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) - mit mehr als 1.500 Partnern in über 100 Ländern. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbständig und unabhängig; die Leistungen werden jeweils durch die einzelnen Mitgliedsunternehmen erbracht.
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Festgehalten wird ausdrücklich, dass die bereits durch den Zuschlag erfolgte Vereinbarung durch
elt werden, die in der
dieses Schreiben nicht abgeändert wird, sondern lediglich Punkte gereg
ursprünglichen Vereinbarung noch nicht enthalten waren.
Weiters dürfen wir Sie auf die Bestimmung des $ 270 UGB hinweisen, wonach der Abschlussprüfer
r Wahl eine nach Leistungskategorlen gegliederte Aufstellung über die für d
Einbeziehung in ein
de darzulegen hat, die die
vor de
as vorangegangene
häftsjahr erhaltene Gesamteinnahmen vorzulegen und über seine
Gesc
gesetzliches Qualitätssicherungssystem zu berichten sowie alle Umstän
Besorgnis einer Befangenheit oder Ausgeschlossenheit begründen kö nnten.
‚ Unsere Gesellschaften sind In das System der externen
Qualitätssicherung gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz {APAG) einbezogen und im öffentlichen
Register gemäß 5 52 APAG eingetragen. Sowohl für unsere Gesellschaften als auch für die an der
Prüfung involvierten Personen liegen keine Umstände vor, die die Besorgnis einer Befangenheit oder
Ausgeschlossenheit begründen könnten.
Verantwortung und Pflichten des Abschlussprüfers
8 269 UGB und entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Unsere Prüfung wird gemäß
vom Berufsstand
Durchführung von Abschlussprüfungen unter Beachtung der einschlägigen,
n Richtlinien und Fachgutachten durchgeführt werden. Diese berufsständischen
ausgearbeitete
Regeln erfordern die Anwendiung der International Standards on Auditine (ISA).
rundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
Unsere Aufgabe Ist es, aufderG
die wir den Umständen
den Jahresabschluss abzugeben und alle Prüfungshandlungen durchzuführen,
entsprechend für unsere Beurteilung als notwendig erachten, ob und in welcher Form der in
8 274 UGB vorgesehene Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss erteilt werden kann.
Gemäß ISA 720 werden wir auch alle sonstigen Informationen (zB in einer nichtfinanziellen Erklärung,
einem Geschäftsbericht), auch wenn diese erst nach unserem Bestätigungsvermerk veröffentlicht
werden, lesen und abwägen, ob sie mit dem Abschluss bzw. mit unserem Wissen aus der
Abschlussprüfung in Widerspruch stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Un
Prüfungsurtel! zum Jahresabschluss deckt die sonstigen Informationen nicht ab und wir werden
ser
darauf keine Zusicherung geben.
Seite 3 vonb- Die für Abschlussprüfung jeweils zuständigen Wirtschaftsprüfer sind Herr Mag. Andreas Urban (HLB) Das Testat wird von der Bietergemeinschaft erteilt. Die und Herr zeitliche Planung erfolgt im Einvernehmen mit der NÖ Landesgesundheitsagentur. Qualitätskontrollen und Entbindung von der Verschwiegenheitsverpflichtung Als Mitgliedsgesellschaften von zwei weltweiten Organisationen werden unsere österreichischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusätzlich zu den gesetzlichen Überprüfungen nach dem APAG regelmäßig routinemäßigen Qualitätskontrollen durch ein internationales Team unterzogen. Hiermit ersuchen wir Sie im Voraus um Entbindung von unserer gesetzlichen Berufsverschwiegenheit
-Seite4von6b- nüber diesem internationalen Team, sollte der gegenständliche Auftrag zur Qualitätskontrolle gege dass die Mitglieder des internationalen Teams ebenfalls ausgewählt werden. Wir weisen darauf hin, zur Wahrung der Verschwiegenheit verpflichtet sind. Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten Der Auftragnehmer und alle anderen Mitglieder der beiden Netzwerke sind zum Zweck der Vermeidung von Interessenskonflikten, der Sicherstellung ihrer berufsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und der Einhaltung börsenrechtlicher Bestimmungen jederzeit widerruflich berechtigt, Auftragsdaten (Name, Adresse, Ansprechpartner, Auftragsinhalt und -umfang, Honorarumfang und Auftragszeitraum) elektronisch zu speichern, zu verarbeiten und diese Daten an andere Mitglieder der beiden Netzwerke weltweit zu übermitteln. Elektronische Datenübermittlung und E-Mail gezre en a ee