konvolut_geschwaerzt
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsbegehren über den Bericht zur Unabhängigkeit der HLB gegenüber der LGA“
Seite 3 vonb- Die für Abschlussprüfung jeweils zuständigen Wirtschaftsprüfer sind Herr Mag. Andreas Urban (HLB) Das Testat wird von der Bietergemeinschaft erteilt. Die und Herr zeitliche Planung erfolgt im Einvernehmen mit der NÖ Landesgesundheitsagentur. Qualitätskontrollen und Entbindung von der Verschwiegenheitsverpflichtung Als Mitgliedsgesellschaften von zwei weltweiten Organisationen werden unsere österreichischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusätzlich zu den gesetzlichen Überprüfungen nach dem APAG regelmäßig routinemäßigen Qualitätskontrollen durch ein internationales Team unterzogen. Hiermit ersuchen wir Sie im Voraus um Entbindung von unserer gesetzlichen Berufsverschwiegenheit
-Seite4von6b- nüber diesem internationalen Team, sollte der gegenständliche Auftrag zur Qualitätskontrolle gege dass die Mitglieder des internationalen Teams ebenfalls ausgewählt werden. Wir weisen darauf hin, zur Wahrung der Verschwiegenheit verpflichtet sind. Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten Der Auftragnehmer und alle anderen Mitglieder der beiden Netzwerke sind zum Zweck der Vermeidung von Interessenskonflikten, der Sicherstellung ihrer berufsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und der Einhaltung börsenrechtlicher Bestimmungen jederzeit widerruflich berechtigt, Auftragsdaten (Name, Adresse, Ansprechpartner, Auftragsinhalt und -umfang, Honorarumfang und Auftragszeitraum) elektronisch zu speichern, zu verarbeiten und diese Daten an andere Mitglieder der beiden Netzwerke weltweit zu übermitteln. Elektronische Datenübermittlung und E-Mail gezre en a ee
-Selte5von6- Jegliche Änderung von auf elektronischem Wege übersandten Dokumenten ebenso wie jede Weitergabe von solchen Dokumenten auf elektronischem Wege an Dritte darf nur nach unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Zum Zeichen Ihres Einverständnisses senden Sie uns bitte die beigefügte Kopie dieses Schreibens unterschrieben (bzw. firmenmäßig gefertigt) zurück. merksamkelt widmen Wir versichern Ihnen, dass wir dem uns erteilten Auftrag unsere volle Aufi werden. Br Grüßen HLB Intercontrol Austria GmbH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Anlagen Allgemeine Auftragsbedingungen
- Seite 6 von6- EINVERSTÄNDNIS DES MANDANTEN Hiermit bestätigen wir den Ihnen erteilten Auftrag gemäß dem oben wiedergegebenen Prüfungsvertrag vom 2. November 2021. Die beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen haben wir zur Kenntnis genommen und stimmen ihnen zu. es betreffend Korrespondenz per E-Mail stimmen wir der Versendung von In Kenntnis des Absatz arten Informationen und Dokumenten auf elektronischem Wege zu und sind mit dem dort vereinb: Haftungsausschluss einverstanden. / | NÖ Landesgesundheitsagentur / A AL T— / Sslrs 35.M.2Ä ü bs Ort, Datum ! or Unterschrift(en) M
It. TEIL
15. Ergänzende Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte
(1) Für Verträge zwischen Wirtschaflstreuhändemn und Verbrauchern
gelten die zwingenden Beslir des Konsumentenschutzgesatzes.
(2) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässig
verschuldste Verletzung der übernommenen Verpflichtungen.
(3) Anstelle der im Punkt 7 Abs 2 normlarten Begrenzung ist auch im
Falle grober Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Auftragnehmers nicht
begrenzt.
(4) Punkt 6 Abs 2 (Frist für Mängelbeseitigungsanspruch) und Punkt 7
Abs 4 (Geltendmachung der Schadenersatzansprüche innerhalb einer
bestimmten Frist) gilt nicht.
(5) _Rücktrittsracht gemäß $ 3 KSchG:
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom
Auftragnehmer dauernd benützien Kanzlelräumen abgegeben, so kann er
von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt
kann bis-zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer
Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde,
die zumindest den Namen und die Anschrift des Auftragnehmers sawie
eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher,
frühestens Jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das
Rücktrittsrecht staht dem Verbraucher nicht zu,
4, wenn er selbst die gsschäfliche Verbindung mit dem
Auftragnehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses
Vertrages angebahnt hat,
2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine
Besprechungen zwischen den Beteiligten oder Ihren Beauftragten
vorangegangen sind oder
3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort
zu erbringen sind, wenn sle üblicherweise von Auflragnehmemn außsrhalb
Ihrer Kanzleiräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt € 15
nicht übersteigt.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es
genügt, wenn der Verbraucher sin Schrifistück, das Jeine
Vertragserklänung oder die des Auftragnehmers enthält, dem
Auftragnehmer mit einem Vermerk zurücksteiit, der erkennen lässt, dass
dar Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechlerhaltung des
Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb einer Woche
abgesendet wird.
Tritt der Verbraucher gemäß & 3 KSchG vom Vertrag zurück, so hat Zug
um Zug
4, der Auftrannehmer alle empfangenen leistungen samt
gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom
Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen
Aufwand zu ersetzen,
2. der Verbraucher dem Auftragnehmer den Wert der Leistungen zu
vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.
Gemäß 8 4 Abs 3 KSchG bleiben Schadenersatzansprüchs unberührt.
(6) _Kastenvoranschläge gemäß $ 5 KSchG:
Für die Erstellung sines Kostenvoranschlages im Sinn des $ 1170a ABGB
durch den Auftragnehmer hat der Verbraucher ein Enigell nur dann zu
zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist.
Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag des Auftragnehmers zugrunde
gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistel, wenn nicht das
Gegenteil ausdrücklich erklärt Ist.
(7) Mängelbeseitigung: Punkt 6 wird ergänzt:
Ist der Auftragnehmer nach $ 992 ABGB verpflichlel, seine Leistungen zu
rb oder Fehlendes nachzutragen, so hat er diese Pflicht zu
erfüllen, an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist. Ist es für
den Verbraucher tunlich, die Werke und Unterlagen vom Auftragnehmer
gesendet zu erhalten, so kann dieser diese Übersendung auf seine Gefahr
und Kosten vomehmen.
(6) Gerichtsstand: Anstelle Punkt 14. (3) gilt:
Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen
Aufenthalt oder ist er im Inland beschäfligt, so kann für eins Klage gegen
ihn nach den $$ 88, 89, 93 Abs 2 und 104 Abs1 JN nur die Zuständigkeit
eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der
gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.
(9) Verträge über wiederkehrende Leistungen:
(a) Verträge, durch die sich der Auftragnehmer zu Werkleistungen
und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die
für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen
worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen
Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jewails eines
halben Jahres kündigen.
(b) Istdie Gesamtheit der Leistungen eins nach ihrer Art untellbare
Leistung, deren Umfang und Preis schon bei der Vertragsschließung
bestimmt sind, so kann der erste Kündigungstermin bis zum Ablauf des
zweiten Jahres hinausgeschoben werden. In solchen Verträgen kann die
Kündigungsfrist auf höchstens sechs Monate verlängert werden.
{c) Eifordert die Erfüllung elnes bestimmten, In I. a) genannten
Vertrages erhebliche Aufwandungen des Auftragnehmers und hal er dies
dem Verbraucher spätestens bei der Vertragsschließung bekannt
gegeben, so können den Umständen angemessene, var den init. a) und
b) genannten abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfristen
vereinbart werden.
(d) Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht
ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der
Kündigungsfrist IIsgenden Kündigungstermin wirksam.
(6) Der Auftragnehmer verrechnet die Nebenkosten und die
Umsatzsteuer zusätzlich. Beispielhaft aber nicht abschließend im
Folgenden (7) bis (8):
(?) Zu den verrachenbaren Nebenkosten zählen auch belegte ader pauschallerte Barauslagen, Reisespesan (bei Bahnfahrten 1. Klasse), Diäten, Kilometergeld, Kopierkosten und ähnliche Nebenkosten.
(8) Bel besonderen Hafipflichtversicherungserfordemissen zählen die
betreffanden Versicherungsprämien (inkl. Versicherungssteuer) zu den
Nebenkosten.
{9) Weiters sind als Nebenkosten such Personal- und
Sachaufwendungen für die Erstellung von Berichten, Gutachten uä.
anzusehen.
(10) Für die Ausführung eines Auftrages, dessen gemeinschaftliche
Erledigung mehreren Auftragnehmem übertragen worden ist, wird von
jedem das seiner Tätigkeit entsprechende Entgelt verrechnet.
(11) Enigelle und Entgeltvorschüsse sind mangels anderer Vereinbarungen sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fällig. Für
Entgeitzahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistel werden,
können Verzugszinsen verrechnet werden. Bei beiderseitigen
Unternehmergeschäften gelten Verzugszinsen In der In $ 456 1. und 2.
Satz UGB festgelegten Höhe.
(12) Die Verjährung richtet sich nach $ 1486 ABGB und beginnt mit Ende
der Leistung bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter
Rechnungstegung zu laufen.
(13) Gegen Rechnungen kann innerhalb von 4 Wochen ab
Rechnungsdatum schrifllich beim Auftragnehmer Einspruch erhoben
werden. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Die Aufnahme einer
Rechnung in die Bücher gilt jedenfalls als Anerkenntnis.
(14) Aufdie Anwendung des $ 934 ABGB im Sinne des $ 351 UGB, das
ist die Anfechtung wegen Verkürzung Über die Hälfte für Geschäfle unter
Unternehmern, wird verzichtet.
(15) Falls bei Aufträgen betreffend die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeilung oder Abgabenverrechnung ein
Pauschalhonorar vereinbart Ist, so sind mangels anderweitiger schriftlicher
Vereinbarung die Vertretungstätigkeit im Zusammenhang mit abgaben- und beitragsrechliichen Prüfungen aller Art einschließlich der Abschluss
von Vergleichen über Abgabenbemessungs- oder Beitragsgrundlagen,
Berichtarstattung, Rechtsmittelerhebung wä gesondert zu hanorleren.
Sofem nichts anderes schrifllich vereinbart Ist, glit das Honorar ats jeweils
für ein Auftragsjahr vereinbart.
(16) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen Im Zusammenhang mit
den im Punkt 12. (15) genannten Tätigkeiten, insbesondere Feststellungen
über das prinziplelle Vorliegen einer Pflichtversichenung, erfolgt nur
aufgrund eines besonderen Auftrages.
(17) Der Auftragnehmer kann entsprechende Vorschüsse verlangen und seine (fortgesatzte) Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig
machen. Bel Dauerauflrägen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis
zur Bezahlung früherer Leistungen (sowie allfälliger Vorschüsse gemäß Satz 1) verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener
Teilhonorierung gilt dies sinngemäß,
(18) Elne Beanstandung der Arbellen des Auftragnehmers berechligt,
‚außer bei offenkundigen wesenllichen Mängeln, nicht zur auch nur teilweisen Zurückhaltung dar ihm nach Punkt 12. zustehenden Honorare,
sonstigen Entgelte, Kostenersätze und Vorschüsse (Vergütungen).
(19) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütungen nach Punkt 12. ist nur mit unbestrittenen oder rachtskräflig
festgestellten Forderungen zulässig.
13. Sonstiges
(1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche
Zurückbehaltungsrecht ($ 471 ABGB, $ 369 UGB) verwiesen; wird das
Zurückbehallungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer
grundsätziich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe
seinar noch offenen Forderung.
(2) Der Auftraggeber hat kalnen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge
der Auftragssrfüllung vom Auftragnehmer ersteillen Arbellspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhallungssysteme Ist der Auftragnehmer berechtigt,
nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eins Aufdewahnungspflcht trifft, In einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten In einem strukturierten,
gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer
Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist
eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und
maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder
untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden.
Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu.
(3) Der Auftragnehmer nal auf Verlangen und Kosten des
Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner
Tötigkell von diesem erhallen hat. Dies gill Jedoch nicht für den
Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber
und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für
Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den
Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung
von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die
er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Folokopien anfertigen.
Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt
worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes
Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß).
(4) Der Auftraggeber hal die dem Auftragsnehmer übergebenen
Unterisgen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei
Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach
zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber,
übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen
und/oder ein angemessenes Honarar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt
sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des
Auftraggebers durch Dritte erfolgen, Der Auflragnehmer haftet im Weiteren
nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vemichtung der
Unterlagen.
(5) _ Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorerforderungen mit
etwaigen Depotgulhaben, Verrachnungsgeldem, Treuhandgeldern oder
anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei
ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofem der
Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen
musste,
(6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung
ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Gulhaben oder ein
anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein
Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten
Transfer zu verständigen. Danach kanrı der sichergestellte Betrag
entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei
Vollstreckbarkeit der Honararforderung eingezogen werden,
14. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
{1} Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hleraus
ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht unter
Ausschluss des nationalen Verweisungsrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des
Auftragnehmers.
(3) Gerichtsstand ist — mangels abweichender schriftlicher
Vereinbarung — das sachlich zuständige Gericht des Erfüllungsortes.