konvolut_geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsbegehren über den Bericht zur Unabhängigkeit der HLB gegenüber der LGA

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Die für Abschlussprüfung jeweils zuständigen Wirtschaftsprüfer sind Herr Mag. Andreas Urban (HLB) 
Das Testat wird von der Bietergemeinschaft erteilt. Die und Herr 
zeitliche Planung erfolgt im Einvernehmen mit der NÖ Landesgesundheitsagentur. 
Qualitätskontrollen und Entbindung von der Verschwiegenheitsverpflichtung 
Als Mitgliedsgesellschaften von zwei weltweiten Organisationen werden unsere österreichischen 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusätzlich zu den gesetzlichen Überprüfungen nach dem APAG 
regelmäßig routinemäßigen Qualitätskontrollen durch ein internationales Team unterzogen. Hiermit 
ersuchen wir Sie im Voraus um Entbindung von unserer gesetzlichen Berufsverschwiegenheit
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nüber diesem internationalen Team, sollte der gegenständliche Auftrag zur Qualitätskontrolle 
gege 
dass die Mitglieder des internationalen Teams ebenfalls 
ausgewählt werden. Wir weisen darauf hin, 
zur Wahrung der Verschwiegenheit verpflichtet sind. 
Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten 
Der Auftragnehmer und alle anderen Mitglieder der beiden Netzwerke sind zum Zweck der 
Vermeidung von Interessenskonflikten, der Sicherstellung ihrer berufsrechtlich gebotenen 
Unabhängigkeit und der Einhaltung börsenrechtlicher Bestimmungen jederzeit widerruflich 
berechtigt, Auftragsdaten (Name, Adresse, Ansprechpartner, Auftragsinhalt und -umfang, 
Honorarumfang und Auftragszeitraum) elektronisch zu speichern, zu verarbeiten und diese Daten an 
andere Mitglieder der beiden Netzwerke weltweit zu übermitteln. 
Elektronische Datenübermittlung und E-Mail 
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-Selte5von6- 
Jegliche Änderung von auf elektronischem Wege übersandten Dokumenten ebenso wie jede 
Weitergabe von solchen Dokumenten auf elektronischem Wege an Dritte darf nur nach unserer 
schriftlichen Zustimmung erfolgen. 
Zum Zeichen Ihres Einverständnisses senden Sie uns bitte die beigefügte Kopie dieses Schreibens 
unterschrieben (bzw. firmenmäßig gefertigt) zurück. 
merksamkelt widmen 
Wir versichern Ihnen, dass wir dem uns erteilten Auftrag unsere volle Aufi 
werden. 
Br Grüßen 
HLB Intercontrol Austria GmbH 
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung 
Anlagen 
Allgemeine Auftragsbedingungen
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EINVERSTÄNDNIS DES MANDANTEN 
Hiermit bestätigen wir den Ihnen erteilten Auftrag gemäß dem oben wiedergegebenen 
Prüfungsvertrag vom 2. November 2021. Die beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen haben 
wir zur Kenntnis genommen und stimmen ihnen zu. 
es betreffend Korrespondenz per E-Mail stimmen wir der Versendung von 
In Kenntnis des Absatz 
arten 
Informationen und Dokumenten auf elektronischem Wege zu und sind mit dem dort vereinb: 
Haftungsausschluss einverstanden. 
/ 
| NÖ Landesgesundheitsagentur / 
A 
AL T— / Sslrs 35.M.2Ä ü bs 
Ort, Datum ! or Unterschrift(en) M
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It. TEIL 
15. Ergänzende Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte 
(1) Für Verträge zwischen Wirtschaflstreuhändemn und Verbrauchern 
gelten die zwingenden Beslir des Konsumentenschutzgesatzes. 
(2) Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässig 
verschuldste Verletzung der übernommenen Verpflichtungen. 
(3) Anstelle der im Punkt 7 Abs 2 normlarten Begrenzung ist auch im 
Falle grober Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Auftragnehmers nicht 
begrenzt. 
(4) Punkt 6 Abs 2 (Frist für Mängelbeseitigungsanspruch) und Punkt 7 
Abs 4 (Geltendmachung der Schadenersatzansprüche innerhalb einer 
bestimmten Frist) gilt nicht. 
(5) _Rücktrittsracht gemäß $ 3 KSchG: 
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom 
Auftragnehmer dauernd benützien Kanzlelräumen abgegeben, so kann er 
von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt 
kann bis-zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer 
Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, 
die zumindest den Namen und die Anschrift des Auftragnehmers sawie 
eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, 
frühestens Jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Das 
Rücktrittsrecht staht dem Verbraucher nicht zu, 
4, wenn er selbst die gsschäfliche Verbindung mit dem 
Auftragnehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses 
Vertrages angebahnt hat, 
2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine 
Besprechungen zwischen den Beteiligten oder Ihren Beauftragten 
vorangegangen sind oder 
3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort 
zu erbringen sind, wenn sle üblicherweise von Auflragnehmemn außsrhalb 
Ihrer Kanzleiräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt € 15 
nicht übersteigt. 
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es 
genügt, wenn der Verbraucher sin Schrifistück, das Jeine 
Vertragserklänung oder die des Auftragnehmers enthält, dem 
Auftragnehmer mit einem Vermerk zurücksteiit, der erkennen lässt, dass 
dar Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechlerhaltung des 
Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb einer Woche 
abgesendet wird. 
Tritt der Verbraucher gemäß & 3 KSchG vom Vertrag zurück, so hat Zug 
um Zug 
4, der Auftrannehmer alle empfangenen leistungen samt 
gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom 
Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen 
Aufwand zu ersetzen, 
2. der Verbraucher dem Auftragnehmer den Wert der Leistungen zu 
vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen. 
Gemäß 8 4 Abs 3 KSchG bleiben Schadenersatzansprüchs unberührt. 
(6) _Kastenvoranschläge gemäß $ 5 KSchG: 
Für die Erstellung sines Kostenvoranschlages im Sinn des $ 1170a ABGB 
durch den Auftragnehmer hat der Verbraucher ein Enigell nur dann zu 
zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist. 
Wird dem Vertrag ein Kostenvoranschlag des Auftragnehmers zugrunde 
gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistel, wenn nicht das 
Gegenteil ausdrücklich erklärt Ist. 
(7)  Mängelbeseitigung: Punkt 6 wird ergänzt: 
Ist der Auftragnehmer nach $ 992 ABGB verpflichlel, seine Leistungen zu 
rb oder Fehlendes nachzutragen, so hat er diese Pflicht zu 
erfüllen, an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist. Ist es für 
den Verbraucher tunlich, die Werke und Unterlagen vom Auftragnehmer 
gesendet zu erhalten, so kann dieser diese Übersendung auf seine Gefahr 
und Kosten vomehmen. 
(6) Gerichtsstand: Anstelle Punkt 14. (3) gilt: 
Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen 
Aufenthalt oder ist er im Inland beschäfligt, so kann für eins Klage gegen 
ihn nach den $$ 88, 89, 93 Abs 2 und 104 Abs1 JN nur die Zuständigkeit 
eines Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der 
gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. 
(9) Verträge über wiederkehrende Leistungen: 
(a) Verträge, durch die sich der Auftragnehmer zu Werkleistungen 
und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die 
für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen 
worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen 
Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jewails eines 
halben Jahres kündigen. 
(b) Istdie Gesamtheit der Leistungen eins nach ihrer Art untellbare 
Leistung, deren Umfang und Preis schon bei der Vertragsschließung 
bestimmt sind, so kann der erste Kündigungstermin bis zum Ablauf des 
zweiten Jahres hinausgeschoben werden. In solchen Verträgen kann die 
Kündigungsfrist auf höchstens sechs Monate verlängert werden. 
{c) Eifordert die Erfüllung elnes bestimmten, In I. a) genannten 
Vertrages erhebliche Aufwandungen des Auftragnehmers und hal er dies 
dem Verbraucher spätestens bei der Vertragsschließung bekannt 
gegeben, so können den Umständen angemessene, var den init. a) und 
b) genannten abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfristen 
vereinbart werden. 
(d) Eine Kündigung des Verbrauchers, die nicht fristgerecht 
ausgesprochen worden ist, wird zum nächsten nach Ablauf der 
Kündigungsfrist IIsgenden Kündigungstermin wirksam.
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(6) Der Auftragnehmer verrechnet die Nebenkosten und die 
Umsatzsteuer zusätzlich. Beispielhaft aber nicht abschließend im 
Folgenden (7) bis (8): 
(?) Zu den verrachenbaren Nebenkosten zählen auch belegte ader pauschallerte Barauslagen, Reisespesan (bei Bahnfahrten 1. Klasse), Diäten, Kilometergeld, Kopierkosten und ähnliche Nebenkosten. 
(8) Bel besonderen Hafipflichtversicherungserfordemissen zählen die 
betreffanden Versicherungsprämien (inkl. Versicherungssteuer) zu den 
Nebenkosten. 
{9) Weiters sind als Nebenkosten such Personal- und 
Sachaufwendungen für die Erstellung von Berichten, Gutachten uä. 
anzusehen. 
(10) Für die Ausführung eines Auftrages, dessen gemeinschaftliche 
Erledigung mehreren Auftragnehmem übertragen worden ist, wird von 
jedem das seiner Tätigkeit entsprechende Entgelt verrechnet. 
(11) Enigelle und Entgeltvorschüsse sind mangels anderer Vereinbarungen sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fällig. Für 
Entgeitzahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistel werden, 
können Verzugszinsen verrechnet werden. Bei beiderseitigen 
Unternehmergeschäften gelten Verzugszinsen In der In $ 456 1. und 2. 
Satz UGB festgelegten Höhe. 
(12) Die Verjährung richtet sich nach $ 1486 ABGB und beginnt mit Ende 
der Leistung bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter 
Rechnungstegung zu laufen. 
(13) Gegen Rechnungen kann innerhalb von 4 Wochen ab 
Rechnungsdatum schrifllich beim Auftragnehmer Einspruch erhoben 
werden. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Die Aufnahme einer 
Rechnung in die Bücher gilt jedenfalls als Anerkenntnis. 
(14) Aufdie Anwendung des $ 934 ABGB im Sinne des $ 351 UGB, das 
ist die Anfechtung wegen Verkürzung Über die Hälfte für Geschäfle unter 
Unternehmern, wird verzichtet. 
(15) Falls bei Aufträgen betreffend die Führung der Bücher, die Vornahme der Personalsachbearbeilung oder Abgabenverrechnung ein 
Pauschalhonorar vereinbart Ist, so sind mangels anderweitiger schriftlicher 
Vereinbarung die Vertretungstätigkeit im Zusammenhang mit abgaben- und beitragsrechliichen Prüfungen aller Art einschließlich der Abschluss 
von Vergleichen über Abgabenbemessungs- oder Beitragsgrundlagen, 
Berichtarstattung, Rechtsmittelerhebung wä gesondert zu hanorleren. 
Sofem nichts anderes schrifllich vereinbart Ist, glit das Honorar ats jeweils 
für ein Auftragsjahr vereinbart. 
(16) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen Im Zusammenhang mit 
den im Punkt 12. (15) genannten Tätigkeiten, insbesondere Feststellungen 
über das prinziplelle Vorliegen einer Pflichtversichenung, erfolgt nur 
aufgrund eines besonderen Auftrages. 
(17) Der Auftragnehmer kann entsprechende Vorschüsse verlangen und seine (fortgesatzte) Tätigkeit von der Zahlung dieser Vorschüsse abhängig 
machen. Bel Dauerauflrägen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis 
zur Bezahlung früherer Leistungen (sowie allfälliger Vorschüsse gemäß Satz 1) verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener 
Teilhonorierung gilt dies sinngemäß, 
(18) Elne Beanstandung der Arbellen des Auftragnehmers berechligt, 
‚außer bei offenkundigen wesenllichen Mängeln, nicht zur auch nur teilweisen Zurückhaltung dar ihm nach Punkt 12. zustehenden Honorare, 
sonstigen Entgelte, Kostenersätze und Vorschüsse (Vergütungen). 
(19) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütungen nach Punkt 12. ist nur mit unbestrittenen oder rachtskräflig 
festgestellten Forderungen zulässig. 
13. Sonstiges 
(1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche 
Zurückbehaltungsrecht ($ 471 ABGB, $ 369 UGB) verwiesen; wird das 
Zurückbehallungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer 
grundsätziich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe 
seinar noch offenen Forderung. 
(2) Der Auftraggeber hat kalnen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge 
der Auftragssrfüllung vom Auftragnehmer ersteillen Arbellspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhallungssysteme Ist der Auftragnehmer berechtigt, 
nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eins Aufdewahnungspflcht trifft, In einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten In einem strukturierten, 
gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer 
Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist 
eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und 
maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder 
untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. 
Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. 
(3) Der Auftragnehmer nal auf Verlangen und Kosten des 
Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner 
Tötigkell von diesem erhallen hat. Dies gill Jedoch nicht für den 
Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber 
und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für 
Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den 
Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung 
von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die 
er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Folokopien anfertigen. 
Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt 
worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes 
Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). 
(4) Der Auftraggeber hal die dem Auftragsnehmer übergebenen 
Unterisgen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei 
Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach 
zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, 
übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen 
und/oder ein angemessenes Honarar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt 
sinngemäß). Die weitere Aufbewahrung kann auch auf Kosten des 
Auftraggebers durch Dritte erfolgen, Der Auflragnehmer haftet im Weiteren 
nicht für Folgen aus Beschädigung, Verlust oder Vemichtung der 
Unterlagen. 
(5) _ Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Honorerforderungen mit 
etwaigen Depotgulhaben, Verrachnungsgeldem, Treuhandgeldern oder 
anderen in seiner Gewahrsame befindlichen liquiden Mitteln auch bei 
ausdrücklicher Inverwahrungnahme zu kompensieren, sofem der 
Auftraggeber mit einem Gegenanspruch des Auftragnehmers rechnen 
musste, 
(6) Zur Sicherung einer bestehenden oder künftigen Honorarforderung 
ist der Auftragnehmer berechtigt, ein finanzamtliches Gulhaben oder ein 
anderes Abgaben- oder Beitragsguthaben des Auftraggebers auf ein 
Anderkonto zu transferieren. Diesfalls ist der Auftraggeber vom erfolgten 
Transfer zu verständigen. Danach kanrı der sichergestellte Betrag 
entweder im Einvernehmen mit dem Auftraggeber oder bei 
Vollstreckbarkeit der Honararforderung eingezogen werden, 
14. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 
{1} Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hleraus 
ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht unter 
Ausschluss des nationalen Verweisungsrechts. 
(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des 
Auftragnehmers. 
(3) Gerichtsstand ist — mangels abweichender schriftlicher 
Vereinbarung — das sachlich zuständige Gericht des Erfüllungsortes.
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