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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsbegehren über den Bericht zur Unabhängigkeit der HLB gegenüber der LGA“
(Ae)ırerconrnoi AUSTRIA HLB Intercontrol Austria GmbH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung www.hibintercontrol.at 1010 Wien, Gonzagagasse 9/1/13 +43 1313 62-0, officeihlb.at GF: Dr. Markus Grün, Mag, Cornelia Spitzer, Mag. Andreas Urban An die Vorsitzende des Aufsichtsrates der NÖ Landesgesundheitsagentur : Stattersdorfer Hauptstralse 3100 St. Pölten Wien, 14. Mai 2025 Bericht (Transparenzschreiben) zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gemäß $ 270 Abs. 1a UGB Gemäß $ 270 Abs. 1a UGB haben die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor der Erstattung des Wahlvorschlags durch den Aufsichtsrat eine nach Leistungskategorien gegliederte Aufstellung über das für das vorangegangene Geschäftsjahr von der Gesellschaft erhaltene Entgelt vorzulegen und über ihre Einbeziehung in das gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) eingerichtete System der externen Qualitätssicherung und die aufrechte Registrierung zu berichten. Darüber hinaus haben sie alle Umstände darzulegen und zu dokumentieren, die ihre Befangenheit oder Ausgeschlossenheit begründen könnten sowie jene Schutzmaßnahmen, die getroffen worden sind, um eine unabhängige und unbefangene Prüfung sicherzustellen. Wir dürfen Ihnen daher Folgendes mitteilen: 1. Vereinbartes Entgelt Für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr haben wir für Leistungen an die NÖ Landesgesundheitsagentur folgendes Entgelt (exkl. USt und Barauslagen) vereinbart: Abschlussprüfung: inkl. Epsilon Office K Confidential
NND a VW m 2. Externes Qualitätssicherungssystem und Registrierung Unsere Gesellschaften sind in das System der externen Qualitätssicherung gemäß Abschlussprüfer- Aufsichtsgesetz (APAG) einbezogen und im öffentlichen Register gemäß $ 52 APAG eingetragen. 3. Unabhängigkeit Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen und Richtlinien der österreichischen und internationalen Organisationen ist sichergestellt, dass die Prüfung unabhängig und unbefangen durchgeführt werden kann. Sowohl für unsere Gesellschaften als auch für die in die Prüfung involvierten Personen liegen derzeit keine Umstände vor, die eine Besorgnis der Befangenheit oder eine Ausgeschlossenheit unserer Gesellschaften als Abschlussprüfer begründen könnten. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen DE Daum: | un HLB Intercontrol Austria GmbH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Andreas Urban Markus Grün Mag. Andreas Urban } Dr. Markus Grün Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Wirtschaftsprüfer und Steuerberater qualifiziert elektronisch unterfertigt qualifiziert elektronisch unterfertigt 15.05.2025 15.05.2025 Confidential
HLB)INTERCONTROL AUSTRIA HLB Intercontrol Austria GmbH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung www.hibintercontrol.at 1090 Wien, Berggasse 16 +43 1313 62-0, office@&hlb.at GF: Dr. Markus Grün, Dr. Werner Kurz, Mag. Cornelia Spitzer. Mag. Andreas Urban An die NÖ Landesgesundheitsagentur z.H Stattersdorfer Hauptstraße 6/C 3100 St. Pölten wien, 6. November 2020 Prüfungsvertrag für 2020 sehr scc EEE Wir bestätigen dankend den Erhalt des Schreibens vom 20. Oktober 2017, mit dem unserer Bietergemeinschaft den Zuschlag zur Prüfung der Jahresabschlüsse der Nieder- österreichischen Landeskliniken, der :' der NÖ ee (vormals: NÖ Landeskliniken-Holding) auf unbestimmte Dauer erteilt Naben. ee A ————— mm, Zn — Gesellschaftssitz Wien, Handelsgericht Wien, ee Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für rtscha uhandberu
- Seite 2 von 7 - Die HLB ist Mitglied der HLB International - einer weltweiten Organisation von Wirtschaftsprüfern (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) - mit mehr als 1.500 Partnern in über 100 Ländern. Jedes Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbständig und unabhängig; die Leistungen werden jeweils durch die einzelnen Mitgliedsunternehmen erbracht. Kestgehalten wird ausdrücklich, dass die bereits durch den Zuschlag erfolgte Verein- barung durch dieses Schreiben nicht abgeändert wird, sondern lediglich Punkte geregelt werden, die in der ursprünglichen Vereinbarung noch nicht enthalten waren. Weiters dürfen wir Sie auf die Bestimmung des 8 270 UGB hinweisen, wonach der Abschlussprüfer vor der Wahl eine nach Leistungskategorien gegliederte Aufstellung über die für das vorangegangene Geschäftsjahr erhaltene Gesamteinnahmen vorzulegen und über seine Einbeziehung in ein gesetzliches Qualitätssicherungssystem zu berichten sowie alle Umstände darzulegen hat, die die Besorgnis einer Befangenheit oder Ausge- schlossenheit begründen könnten, Wir dürfen Ihnen dazu mitteilen, EEE. ©7>>:< C=<=\scharen inc 1 das System der externen Qualitätssicherung gemäß Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) einbezogen und im öffentlichen Register gemäß 8 52 APAG eingetragen. Sowohl für unsere Gesellschaften als auch für die an der Prüfung involvierten Personen liegen keine Umstände vor, die die Besorgnis einer Befangenheit oder Ausgeschlossenheit begründen könnten. Verantwortung und Pflichten des Abschlussprüfers Unsere Prüfung wird gemäß 8 269 UGB und entsprechend den Grundsätzen ordnungs- mäßiger Durchführung von Abschlussprüfungen unter Beachtung der einschlägigen, vom Berufsstand ausgearbeiteten Richtlinien und Fachgutachten durchgeführt werden. Diese berufsständischen Regeln erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA).
- Seite 3von 7 - Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beur- teilung über den Jahresabschluss abzugeben und alle Prüfungshandlungen durchzu- führen, die wir den Umständen entsprechend für unsere Beurteilung als notwendig erachten, ob und in welcher Form der in 8 274 UGB vorgesehene Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss erteilt werden kann. Gemäß ISA 720 werden wir auch alle sonstigen Informationen (zB in einer nichtfinanz- iellen Erklärung, einem Geschäftsbericht), auch wenn diese erst nach unserem Bestätigungsvermerk veröffentlicht werden, lesen und abwägen, ob sie mit dem Abschluss bzw. mit unserem Wissen aus der Abschlussprüfung in Widerspruch stehen oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresab- schluss deckt die sonstigen Informationen nicht ab und wir werden darauf keine Zusicherung geben.
- Seite 4 von 7 - re ee en a ee en Die für die lokalen Prüfungen jeweils zuständigen Wirtschaftsprüfer sind Herr Mag. Andreas Urban (HLB) und Herr ie Testate werden von der Bietergemeinschaft erteilt. Die zeitliche Planung erfolgt im Einvernehmen mit den jeweiligen Häusern. Qualitätskontrollen und Entbindung von der Verschwiegenheitsverpflichtung Als Mitgliedsgesellschaften von zwei weltweiten Organisationen werden unsere österreichischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusätzlich zu den gesetzlichen Überprüfungen nach dem APAG regelmäßig routinemäßigen Qualitätskontrollen durch ein internationales Team unterzogen. Hiermit ersuchen wir Sie im Voraus um Entbindung von unserer gesetzlichen Berufsverschwiegenheit gegenüber diesem internationalen Team, sollte der gegenständliche Auftrag zur Qualitätskontrolle ausgewählt werden. Wir weisen darauf hin, dass die Mitglieder des internationalen Teams ebenfalls zur Wahrung der Verschwiegenheit verpflichtet sind. Sollte eine der Landeskliniken für die Qualitäts- kontrolle ausgewählt werden, werden wir Sie umgehend davon in Kenntnis setzen. Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Daten Der Auftragnehmer und alle anderen Mitglieder der beiden Netzwerke sind zum Zweck der Vermeidung von Interessenskonflikten, der Sicherstellung ihrer berufsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und der Einhaltung börsenrechtlicher Bestimmungen jederzeit widerruflich berechtigt, Auftragsdaten (Name, Adresse, Ansprechpartner, Auftragsinhalt und umfang, Honorarumfang und Auftragszeitraum) elektronisch zu speichern, zu
- Seite 5 von 7 - verarbeiten und diese Daten an andere Mitglieder der beiden Netzwerke weltweit zu übermitteln. Elektronische Datenübermittlung und E-Mail || Jegliche Änderung von auf elektronischem Wege übersandten Dokumenten ebenso wie jede Weitergabe von solchen Dokumenten auf elektronischem Wege an Dritte darf nur nach unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen.
- Seite 6 von 7 - Zum Zeichen Ihres Einverständnisses senden Sie uns bitte die beigefügte Kopie dieses Schreibens unterschrieben (bzw. firmenmäßig gefertigt) zurück. Wir versichern Ihnen, dass wir dem uns erteilten Auftrag unsere volle Aufmerksamkeit widmen werden, HLB Intercontrol Austria GmbH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Anlagen Allgemeine Auftragsbedingungen
- Seite /von 7 - EINVERSTÄNDNIS DES MANDANTEN Hiermit bestätigen wir den Ihnen erteilten Auftrag gemäß dem oben wiedergegebenen Prüfungsvertrag vom 6. November 2020. Die beigefügten Allgemeinen Auftragsbe- dingungen haben wir zur Kenntnis genommen und stimmen ihnen zu. In Kenntnis des Absatzes betreffend Korrespondenz per E-Mail stimmen wir der Versendung von Informationen und Dokumenten auf elektronischem Wege zu und sind mit dem dort vereinbarten Haftungsausschluss einverstanden. NÖ Landesgesundheitsagentur dp AZEN- Le Ort, Datum
KAMMER DER STEUERBERATER UND WURTSCHAFTSPRÜFER Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018) Empfohlen vom Vorstand der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zuletzt mit Beschluss vom 18.04.2018 Präambel und Allgemeines W) Auftrag im Sinne dieser Bedingungen meint jeden Vertrag über vom zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes Berechtigten in Ausübung dieses Berufes zu erbringende Leistungen (sowohl faklische Tätigkeiten als auch die Besorgung oder Durchführung von Rechisgeschäften oder Rechtshandlungen, jewells im Rahmen der $$ 2 oder 3 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017). Die Parteien des Auftrages werden In Folge zum einen „Auftragnehmer“, zum anderen „Auftraggeber“ genannt). (2) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe glieden sich in zwei Teile: Die Auftragsbedingungen des |. Teiles gelten für Aufträge, bel denen die Auftregsertsilung zum Betrieb des Untemehmens des Auftraggebers (Untemehmer ISd KSchG) gehört, Für Verbrauchergeschäfte gemäß Konsumentenschutzgesetz (Bundesgesetz vom 8.3.1979/BG8l Nr.140 in der derzeit gültigen Fassung) gelten sie insoweit der Il. Tell keine abweichenden Bestimmungen für diese enthält. (3) im Falle der Unwirksamkelt einer einzeinen Bestimmung Ist diese durch eine wirksame, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe korrmt, zu ersetzen. TEIL 1. Umfang und Ausführung des Auftrages (1) Der Umfang des Auftrages ergibt sich in der Regel aus der schrflichen Auftragsvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Fehlt diesbezüglich eine detaillierte schriftliche Auftragsvereinbarung gilt im Zweifel (2)-(4): (2) Bei Beauftragung mit Steuerberatungsleistungen umfasst die Beratungstätigkeit folgende Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie Umsatzsteuer und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzuleganden odar (bei entsprechender Vereinbarung) vom Auftragnehmer erstellen Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die für die Besteuerung erforderlichen Aufstellungen und Nachweise vom Auftraggeber beizubringen. b) Prüfung der Beschelde zu den unter a) genannten Erklärungen, c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden Im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden. 4) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter 8) genannten Steuern. e) Mitwirkung im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Erhält der Auftragnehmer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schrifliicher Vereinbarungen die unter d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. 8) Soweit die Ausarbeitung von einer oder mehreren Jahressteuerarklärung(en) zum übernommenen Auftrag zählt, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Prüfung, ob alle in Betracht kommenden insbesondere umsatzsteuerrechtlichen Begünstigungen wahrgenommen worden sind, es sei denn, hierüber besteht eine nachweisliche Beauftragung. (4) Die Verpflichtung zur Erbringung anderer Leistungen gemäß 852 und 3 WTBG 2017 bedarf jedenfalls nachweislich einer gesanderten Beauftragung. (6) Vorstehende Absätze (2) bis (4) gelten nicht bei Sachverständigentätigkeit. (6) Es bestehen keinerlei Pflichten des Auftragnehmers zur Leistungserbringung, Warnung oder Aufklärung über den Umfang des Auftrages hinaus. (7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sIch zur Durchführung des Auftrages geeigneter Mitarbeiter und sonstiger Erlülungsgehilfen (Subunternehmer) zu bedienen, als auch sich bei der Durchführung des Auftrages durch einen Berufsbefugten sübstituleren zu lassen, Mitarbeiter im Sinne dieser Bedingungen meint alle Personen, die den Auftragnehmer auf regelmäßiger oder dauerhafter Basis bel seiner betrieblichen Tätigkeit unterstützen, unabhängig von der Art der rechtsgeschäftlichen Grundlage. (2) Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen ausschließlich Österreichisches Recht zu berücksichtigen; ausländisches Recht Ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zu berücksichtigen. (9) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden schriflichen als auch mündlichen beruflichen Äußerung, so ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrages. (10) Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet werden dürfen. Diesbezüglich hat der Auftraggeber insbesondsre aber nicht ausschließlich die anwendbaren datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. (11) Bringt der Auftragnehmer bei einer Behörde ein Anbringen elektronisch ein, so handelt er — mangels ausdrücklicher gegenleiliger Vereinbarung — lediglich als Bote und stellt dies keine ihm oder einem einreichend Bevollmächtigten zurechenbare Willens- oder Wissenserklärung dar, (12) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Personen, die während des Auftragsverhältnisses Mitarbeiter des Auftragnehmers sind oder waren, während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses nicht In seinem Unternehmen oder in einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen, widrigenfalls er sich zur Bezahlung eines Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an den Auftragnehmer verpflichtet. 2. Aufklärungspflicht des Auftraggebers; Vollständigkeitserklärung (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zum vereinbarten Termin und In Ermangelung eines solchen rechtzeitig in geeigneter Form vorgelegt warden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers, Insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig anzusehen und dem Auftrag zu Grunde zu legen. Der Auftragnehmer ist ohne gesonderten schriftlichen Auftrag nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten fest zu stellen. Insbesondere gilt dies auch für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Rechnungen. Stellt er allerdings Unrichtigkeiten fest, so hat er dies dem Auftraggeber bekannt zu geben. Er hat im Finanzstrafverfahren die Rechte des Auftraggebers zu wahren. (3) Der Auftraggebar hal dem Auftragnehmer die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen im Falle von Prüfungen, Gutachten und Sachverständigentätigkeit schriftlich zu bestätigen. (4) Wenn bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und anderen Abschlüssen vom Auftraggeber erhebliche Risiken nicht bekannt gegeben worden sind, bestehen für den Auftragnehmer insoweit diese Risiken schlagend werden keinerlei Ersatzpflichten. (5) Vom Auftragnehmer angegebene Termine und Zeitpläne für die Fertigstellung von Produkten des Auftragnehmers oder Teilen davon sind bestmögliche Schätzungen und, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nicht bindend. Selbiges gilt für etwaige Honorarschätzungen: diese werden nach bestem Wissen erstellt; sie sind Jedoch stets unverbindlich. (6) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jeweils aktuelle Kontaktdaten (Insbesondere Zustelladresse) bekannt zu geben. Der Auftragnehmer darf sich bis zur Bekanntgabe neuer Kontaktdaten auf die Gültigkeit der zuletzt vom Auftraggeber bekannt gegebenen Kontaktdaten verlassen, insbesondere Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene Adresse vornehmen lassen.