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Seite 42 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Handbuch Informationsfreiheitsgesetz 42 von 51 • Formelle Führung eines allenfalls daran anschließenden Rechtsschutzverfahrens (bei inhaltlicher Beteiligung der inhaltlich zuständigen Abteilung; im Falle Datenschutzbehörde unter Einbindung des Datenschutzbeauftragten bei Schulungsmaßnahmen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz der Aufgaben des zweiten Teils des Informationsfreiheitsgesetzes zuständige Abteilung Präs. 4. 4.2. Amt oder nachgeordnete Dienststelle) fallen.
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