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Seite 20 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Veröffentlichungspflicht soll weiters in den Bereichen nicht gelten, in denen gesetzlich ein spezielles öffentliches elektronisches Die FINDOK ist kein gesetzlich eingerichtetes spezielles allgemein zugängliches elektronisches Register Wo Die Veröffentlichung durch die Organe der Verwaltung in organisatorischer und funktioneller Hinsicht -
Seite 39 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Interessenabwägung angesprochen, so hat eine Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten in Angelegenheiten der Zentralleitung der Beschweidbeschwerde an das BVwG (nur zutreffendes anführen und allfällige Vorkorrespondenz als elektronische Jedermannsrecht“), − ist denkmöglich, dass eine angeforderte Information bei einem anderen Organ vorliegt („Abtretung -
Seite 23 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Regelfall im Sachverhalt, eine Dokumentation über die erfolgte Prüfung über das Vorliegen einer proaktiven Informationsverpflichtung besondere Informationszugangsregelungen (zum Beispiel nach dem UIG) bzw. ist ein spezielles öffentliches elektronisches -
Seite 38 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…besondere Informationszugangsregelungen (zum Beispiel nach dem UIG) bzw. ist ein spezielles öffentliches elektronisches Transparenzdatenbank) oder wurde die Information ohnehin bereits veröffentlicht in Wahrnehmung der Verpflichtung
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