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Seite 26 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Geschäftsbereichs) gelten. anderen Behörde stammen, aber von der Behörde zu den Akten zu nehmen sind, gehören damit auch zu ihrem Wirkungsbereich . 22a B-VG normiert dazu, dass die „mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung oder der Landesverwaltung demnach beispielsweise das FAÖ, das FAG, das ZAÖ oder das BMF jeweils als Organ für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich informationspflichtige Organ zur Gewährung des Zugangs zu Informationen zuständig, „zu dessen Wirkungs- oder Geschäftsbereich -
Seite 8 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Beim Geheimhaltungstatbestand der „nationalen Sicherheit“ (Z 2)6 und jenem der „umfassenden Landesverteidigung 3) geht es primär um den Schutz von Informationen zur Gefahrenabwehr von außen, zur Militärischen Landesverteidigung (zum Beispiel Maßnahmen gegen kriegsbedingte Störungen der Wirtschaft) und zur Geistigen Landesverteidigung Insbesondere Angelegenheiten des Staatsschutzes, des Krisenmanagements im eigenen Wirkungsbereich als Beispiel im Fall von Ermittlungsverfahren, unangekündigten behördlichen Kontrollen oder Prüfungsfragen im Bildungsbereich -
Seite 12 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Handbuch Informationsfreiheitsgesetz 12 von 51 • Hinsichtlich nationale Sicherheit und umfassende Landesverteidigung zu unterscheiden sind – sind primär Informationen zur Gefahrenabwehr von außen, zur Militärischen Landesverteidigung (zum Beispiel militärischer Schutz der Neutralität und Verteidigung der Souveränität), zur Zivilen Landesverteidigung (zum Beispiel Maßnahmen gegen kriegsbedingte Störungen der Wirtschaft) und zur Geistigen Landesverteidigung kritischen Infrastruktur (Staatsschutz, Nachrichtendienst, etc.), das Krisenmanagement im eigenen Wirkungsbereich -
Seite 2 – Untitled
Termin Finanzstadtrat Pe… Bundesministerium für Fi…O„pen Data-Beauftragten“ teilen wir mit, dass„open data“ im Bundesministerium für Finanzen im Aufgabenbereich , die im IWG als Veröffentlichungsplattform dezidiert genannt ist, technisch in Kooperation mit den Bundesländern -
Seite 37 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…unverhältnismäßigen Aufwand vgl. zum Beispiel VwGH 29.5.2001, 98/03/0007 und grundlegend EGMR 28.11.2013, Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen -
Seite 33 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…auf EGMR 8.11.2016, Magyar Helsinki BizottsÆg, BeschwNr. 18030/11, Rz. 149 ff. 36 EGMR 28.11.2013, Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen
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