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    Informationsbegehren gem… Landesregierung Kärnten
    www.fachschulen.steiermark.at/cms/beitrag/12902155/105467471 Nach der Rechtsprechung des Deutschen Bundesverwaltungsgerichtes den in Kärnten aufgrund der Kärntner Almschutzgebietsverordnung, LGBl. benachbarte Alm ausweichen würde und dort weitere Weidetiere reisst, sodass es dadurch nur zu einer Verlagerung Vergrämungen von Wölfen sind in ihrer Wirkung unzuverlässig und führen zur Verlagerung der Probleme auf artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen, vom Bundesministerium
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    Informationsbegehren gem… Landesregierung Kärnten
    Mitteilung Beuzugnehmend auf Ihre neuerliche Anfrage vom 27.1.2026 wird Nachfolgendes mitgeteilt: In mit der Abteilung 8 – Umwelt, Energie und Naturschutz – ITU Umweltdaten und KAGIS, im KAGIS, nach den Kriterien der österreichweit eingerichteten Arbeitsgruppe – bestehend aus Fachexperten/Innen der Bundesländer der Überprüfung - Schützbarkeit durch Zäunung Effektive Herdenschutzmaßnahmen durch Zäunung sind auf den Nr. 32/2024, samt Anlage (Almgebiete) und Erläuterungen https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?