Wer bekommt meine E-Mail-Adresse zu sehen?
Wir werden Ihre E-Mail-Adresse an niemanden weitergeben, außer wir werden dazu gesetzlich verpflichtet oder Sie fordern uns dazu ausdrücklich auf. Ersteres schließt die öffentliche Stelle ein, an die Sie Ihre Anfrage schicken, das heißt sie wird nur eine Adresse bei FragDenStaat.at zu sehen bekommen, die spezifisch für Ihre Anfrage erstellt wurde.
Falls Sie eine Nachricht an einen anderen Nutzer dieser Seite schicken, legen sie ihm dadurch ihre E-Mail-Addresse offen. Sie werden in diesem Fall aber vorab darauf hingewiesen.
Werden Sie unfreundliche Spam-Nachrichten an meine E-Mail-Adresse schicken?
Nein! Nach dem Anmelden bei FragDenStaat.at werden wir Ihnen ausschließlich aus folgenden Arten von E-Mails schicken:
- Nachrichten, die mit einer Ihrer Anfragen zu tun haben
- Benachrichtigungen für die Sie sich ausdrücklich angemeldet haben
- Alle weiteren Gründe, für die Sie uns ausdrücklich beauftragt haben.
Wir werden niemals Ihre E-Mail-Adresse an Dritte weitergeben oder verkaufen. Die einzige Ausnahme für die Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse sind Fälle, in denen wir per Gesetz dazu verpflichtet werden oder Sie uns ausdrücklich dazu auffordern.
Warum wird meine Anfrage öffentlich auf der Seite erscheinen?
Wir veröffentlichen Ihre Anfrage im Internet, damit jede(r) sie lesen und die Informationen nutzen kann, die Sie gefunden haben. In der Regel löschen wir keine Anfragen.
Ihr Name ist mit der Anfrage verknüpft, so dass er in der Regel ebenfalls veröffentlicht wird. Das Verwenden Ihres echten Namens kann zudem anderen Personen helfen, mit Ihnen in Verbindung zu treten, um Sie bei Ihren Recherchen zu unterstützen oder Ihnen gegebenenfalls bei Ihrer Kampagne zu helfen.
Von Gesetzes wegen müssen Sie Ihren echten Namen verwenden, um eine gültige IFG-Anfrage an Behörden zu stellen. Wenn Sie aber nach außen hin anonym erscheinen wollen, gibt es die in der folgenden Frage beschriebene Möglichkeit.
Kann ich auch anonym eine Anfrage stellen?
Falls Sie wünschen, dass Ihr Name nicht auf der Website veröffentlicht wird, gibt es beim Stellen des Antrags die Möglichkeit – nach außen hin – anonym zu bleiben. Ihr Name erscheint dann nicht auf der Website, wird aber an die Behörde weitergegeben, da dies gesetzlich erforderlich ist, um eine gültige IFG-Anfrage zu stellen. Versuchen Sie bitte in keinem Fall, unter einem falschen Namen eine Anfrage zu stellen!
Muss ich der bearbeitenden Stelle meine physische Adresse nennen?
Das Auskunftspflichtgesetz verlangt nicht explizit danach, dass eine Postadresse angegeben wird. Damit die Behörden keine Ausreden haben, ihnen Informationen nicht zu geben, leiten wir bei Anfragen immer Ihre Addresse weiter. Für normale Benutzer der Seite ist die Adresse nicht einsichtig.
Wenn Sie elektronische Daten bevorzugen, bitten Sie bitte in der Anfrage explizit darum, die Antwort und dazugehörige Daten per E-Mail zu bekommen wenn sie in elektronischer Form vorliegen.
Können Sie meine Anfragen löschen oder meinen Namen ändern?
Fragdenstaat.at ist ein öffentliches Archiv von Anfragen an Behörden. Selbst wenn Sie die Antwort auf eine Ihrer Anfragen nicht als nützlich ansehen, könnte diese für eine andere Person durchaus hilfreich sein. Aus diesem Grund löschen wir keine Anfragen.
Unter außergewöhnlichen Umständen entfernen wir Ihre Anfrage oder ändern Ihren Namen auf der Website. (Vgl. nächste Frage.) Dementsprechend entfernen wir auch weitere persönlichen Informationen.
Falls Sie bereits vor dem Stellen einer Anfrage diesbezüglich Sorgen haben, lesen bitte den Abschnitt “Anonyme Anfragen” durch.
Können Sie persönliche Informationen über mich entfernen?
Falls Sie irgendwo auf dieser Seite persönliche Informationen über sich entdecken, die Sie gerne löschen oder verbergen lassen würden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Führen Sie bitte genau auf, welche Information Sie als kritisch erachten und warum und wo genau auf der Seite sie erscheint.
Falls die kritische persönliche Information versehentlich veröffentlicht wurde, werden wir sie normalerweise löschen. In der Regel berücksichtigen wir ausschließlich Lösch-Anfragen von den jeweils betroffenen Personen, aber bei sensiblen Informationen sind wir dankbar für jeden Hinweis.
Unserer Ansicht nach gibt es ein starkes öffentliches Interesse, die Namen von Beamten oder Angestellten öffentlicher Behörden zu veröffentlichen. Wir werden solche Namen nur unter außergewöhnlichen Umständen schwärzen, etwa wenn die Veröffentlichung von Name und Position die Sicherheit der Person substanziell gefährden würde. Falls Sie eine solche öffentliche Person sind und wünschen, dass Ihr Name aus solchen dringenden Gründen entfernt wird, muss Ihr Vorgesetzter uns eine diesbezügliche Anfrage schicken. Aus der Anfrage muss hervorgehen, dass die wahrgenommene Gefährdung das öffentliche Interesse überwiegt. Zudem muss daraus hervorgehen, dass die Behörde Anstrengungen unternommen hat, den Namen des Betroffenen auch in eigenen Publikationen und auf der eigenen Website zu verbergen.