Volksbefragung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wieviel hat dem Steuerzahler die Volksbefragung zum Thema Wehrpflicht wirklich gekostet?Und weshalb wurden bis jetzt kaum angekündigte Reformen durchgeführt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juni 2013
  • Frist
    29. Juli 2013
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Landesverteidigung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
3. Juni 2013 22:18
An
Bundesministerium für Landesverteidigung
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wieviel hat dem Steuerzahler die Volksbefragung zum Thema Wehrpflicht wirklich gekostet?Und weshalb wurden bis jetzt kaum angekündigte Reformen durchgeführt?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Landesverteidigung
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage vom 03.06.2013, darf mitgeteilt werden, dass für Fragen betreffend V…
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage vom 03.06.2013, darf mitgeteilt werden, dass für Fragen betreffend Volksbefragungen die Zuständigkeit beim Bundesministerium für Inneres liegt. Ihre Vermutung, dass "bis jetzt kaum angekündigte Reformen durchgeführt wurden" kann hierorts nicht nachvollzogen werden. Wir dürfen Ihnen deshalb zur Konkretisierung Ihrer Fragen ein persönliches bzw. fernmündliches Gespräch anbieten. Sie können uns Mo - Fr von 08.00 - 16.00 Uhr unter unserer Tel.Nr. 050 201 - 10 21 160 erreichen. Falls Sie uns Ihre Tel.Nr. bekannt geben, sind wir auch gerne bereit bei Ihnen rückzurufen. Mit freundlichen Grüßen