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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. März 2018
  • Frist
    9. Mai 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: …
An Ebenthal, Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1100]
Datum
14. März 2018 19:39
An
Ebenthal, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ebenthal, Niederösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Aufgrund ihres Schreibens vom 14.3.2018 wird mitgeteilt, dass für diese Eingabe eine …
Von
Ebenthal, Niederösterreich
Betreff
AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1100]
Datum
3. April 2018 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Aufgrund ihres Schreibens vom 14.3.2018 wird mitgeteilt, dass für diese Eingabe eine zu verrechnende Gebühr gemäß § 14 TP 6 Z 1 Gebührengesetz in der Höhe von € 14,30 zu bezahlen ist. Wir ersuchen um Überweisung des Betrages auf unser Konto bei der Raika Ebenthal, IBAN AT853298500009400300, BIC RLNWATWWZDF. Sobald die Gebühr auf unserem Konto eingelangt ist, werden wir ihre Eingabe schriftlich erledigen. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Anfrage. Ich möchte dazu anmerken dass ich m…
An Ebenthal, Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1100]
Datum
6. April 2018 17:36
An
Ebenthal, Niederösterreich
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Anfrage. Ich möchte dazu anmerken dass ich mich ehrenamtlich im Rahmen des Vereins Forum Informationsfreiheit engagiere und wir die beantragten Auskünfte für eine Analyse des Wahlsystems verwenden möchten, und diese veröffentlichen werden. Meine Anfrage liegt deshalb im öffentlichen Interesse, es besteht kein Privatinteresse. Unsere Organisation versucht einen Beitrag zu öffentlichen Debatten zu leisten und ist im Sinne von Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gleichzusetzen mit der gesellschaftlichen Rolle von Medien. Ich ersuche Sie deshalb von der Gebührenforderung abzusehen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ebenthal, Niederösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Aufgrund ihres Schreibens vom 6.4.2018 wird mitgeteilt, dass die zu bezahlende Gebühr…
Von
Ebenthal, Niederösterreich
Betreff
AW: AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1100]
Datum
9. April 2018 07:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Aufgrund ihres Schreibens vom 6.4.2018 wird mitgeteilt, dass die zu bezahlende Gebühr in Höhe von € 14,30 laut Gebührengesetz 1957 in der Fassung vom 9.4.2018 zu bezahlen ist, unabhängig davon wofür die Information benötigt wird. Wir zitieren ihnen auszugsweise die entsprechende Gesetzesstelle: "§ 14. Tarife der festen Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen. Tarifpost 6 Eingaben (1) Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, feste Gebühr ............................ 14,30 Euro." Wir ersuchen daher nochmals um Überweisung des Betrages auf unser Konto bei der Raika Ebenthal, IBAN AT853298500009400300, BIC RLNWATWWZDF. Sobald die Gebühr auf unserem Konto eingelangt ist, werden wir ihre Eingabe schriftlich erledigen. Mit freundlichen Grüßen
Ebenthal, Niederösterreich
Auskunft Sg Hr. Antragsteller/in! Beiliegend übermitteln wir das gewünschte Antwortschreiben. Mit freun…
Von
Ebenthal, Niederösterreich
Betreff
Auskunft
Datum
26. April 2018 09:53
Status
geschwärzt
652,1 KB
Sg Hr. Antragsteller/in! Beiliegend übermitteln wir das gewünschte Antwortschreiben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.