Mitnahme von verordneten Medizinalhanfblüten nach Österreich aus dem Schengenraum
Eine österreichische Patientin die Mitglied in unserer Patientenselbsthilfegruppe ist, ist in Deutschland gemeldet und hat dort von ihrem Arzt Medizinalhanfblüten der Sorte Pedanios 22/1 für ihre schweren Leiden verordnet bekommen. Sie trägt die Kosten für das Arzneimittel selbst. Was muss sie tun, um diese Medikation bei ihrem Urlaub (4 Wochen) auch in Österreich weiter nehmen zu können, ohne rechtliche Probleme zu bekommen? Greift hier die Schengen Vereinbarung?
Was wäre zu beachten, wenn sie zurück nach Österreich zieht (sie plant das) und weiterhin ihre gewohnte Medikation haben will. Gibt es hierzu gesetzliche Normen, die es ihr erlauben diese Medikation als Folgeverschreibung auch in Österreich verordnet zu bekommen, und in einer österreichischen Apotheke zu beziehen? Wenn es hierzu keine Möglichkeiten geben sollte, ist die Frage ob es nach EU-Recht eine Möglichkeit gibt, bzw. ob es grundsätzlich Möglich ist, dass sie sich ihre Medikation weiterhin in Deutschland von ihrem Arzt verschreiben lässt, das Medikament aus Deutschen Apotheke bezieht und nach Österreich verbringen darf, auch wenn sie ihren Hauptwohnsitz in ihre alte Heimat Österreich ummeldet?
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Juni 2018
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15. August 2018
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- Anfragesteller/in
- Betreff
- Mitnahme von verordneten Medizinalhanfblüten nach Österreich aus dem Schengenraum [#1584]
- Datum
- 20. Juni 2018 08:38
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- Antwortschreiben Hanfblüten aus Deutschland, Antwortschreiben Hanfblüten aus Deutschland
- Datum
- 2. Juli 2018 08:30
- Status
- Warte auf Antwort
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- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- Antwortschreiben Hanfblüten aus Deutschland
- Datum
- 2. Juli 2018 08:43
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- Antwortschreiben
- Datum
- 2. Juli 2018 08:54
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- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- Antwortschreiben Hanfblüten aus Deutschland
- Datum
- 2. Juli 2018 09:04
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- Anfragesteller/in
- Betreff
- AW: Antwortschreiben Hanfblüten aus Deutschland [#1584]
- Datum
- 2. Juli 2018 22:44
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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- Von
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Betreff
- Antwortschreiben - Medizinalhanfblüten
- Datum
- 28. August 2018 15:18
- Status
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