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Vertrag Schubhaftzentrum Vordernberg

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich beziehe mich auf diesen Bericht in der Kleinen Zeitung http://www.kleinezeitung.at/nachrichten…

Wo im Vertrag zwischen BMI und der Gemeinde Vordernberg ist geregelt, dass Kostenvorteile, die sich aus einer Belegung mit lediglich zB 50 Angehaltenen ergeben, an das BMI weiter gegeben werden müssen?

Sieht der Vertrag zwischen Gemeinde Vordernberg und dem Generalunternehmer überhaupt vor, dass bei einer geringeren Auslastung weniger, als der monatliche Pauschalbetrag zu bezahlen ist?

Können sich auf Basis des Vertrags mit dem Generalunternehmen überhaupt variable Kostenvorteile ergeben, die von der Gemeind an das BMI weiter gegeben werden können?

Wie hoch sind die weitergegeben Kostenvorteile, die sich für das BMI aus der Nichtbelegung bis zum heutigen Tag ergeben haben?

Basieren ggf. erhaltene Kostenvorteile auf dem Vertrag, oder wurden sie aus Kulanz gewährt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2014
  • Frist
    25. April 2014
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
28. Februar 2014 14:04
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich beziehe mich auf diesen Bericht in der Kleinen Zeitung http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/3559809/vordernberg-erhielt-ausstaendige-genehmigung.story Wo im Vertrag zwischen BMI und der Gemeinde Vordernberg ist geregelt, dass Kostenvorteile, die sich aus einer Belegung mit lediglich zB 50 Angehaltenen ergeben, an das BMI weiter gegeben werden müssen? Sieht der Vertrag zwischen Gemeinde Vordernberg und dem Generalunternehmer überhaupt vor, dass bei einer geringeren Auslastung weniger, als der monatliche Pauschalbetrag zu bezahlen ist? Können sich auf Basis des Vertrags mit dem Generalunternehmen überhaupt variable Kostenvorteile ergeben, die von der Gemeind an das BMI weiter gegeben werden können? Wie hoch sind die weitergegeben Kostenvorteile, die sich für das BMI aus der Nichtbelegung bis zum heutigen Tag ergeben haben? Basieren ggf. erhaltene Kostenvorteile auf dem Vertrag, oder wurden sie aus Kulanz gewährt?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Datum
18. April 2014 12:37
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
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