Vertrag Schubhaftzentrum Vordernberg
Ich beziehe mich auf diesen Bericht in der Kleinen Zeitung http://www.kleinezeitung.at/nachrichten…
Wo im Vertrag zwischen BMI und der Gemeinde Vordernberg ist geregelt, dass Kostenvorteile, die sich aus einer Belegung mit lediglich zB 50 Angehaltenen ergeben, an das BMI weiter gegeben werden müssen?
Sieht der Vertrag zwischen Gemeinde Vordernberg und dem Generalunternehmer überhaupt vor, dass bei einer geringeren Auslastung weniger, als der monatliche Pauschalbetrag zu bezahlen ist?
Können sich auf Basis des Vertrags mit dem Generalunternehmen überhaupt variable Kostenvorteile ergeben, die von der Gemeind an das BMI weiter gegeben werden können?
Wie hoch sind die weitergegeben Kostenvorteile, die sich für das BMI aus der Nichtbelegung bis zum heutigen Tag ergeben haben?
Basieren ggf. erhaltene Kostenvorteile auf dem Vertrag, oder wurden sie aus Kulanz gewährt?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum28. Februar 2014
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25. April 2014
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