Österreichischer Staatsvertrag und Moskauer Memorandum
Anfrage an:
Bundespräsidentschaftskanzlei
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
entspricht es der Realität, dass der österreichische Staatsvertrag und das Moskauer Memorandum nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, zur rechtlichen Kenntnisnahme des Rechtsnachfolgers der Sowjetunion, der russischen Föderation, einseitig von der eingerichteten Republik Österreich gekündigt wurden?
Und in diesem Zusammenhang erst ein Beitritt der eingerichteten Republik Österreich zur EU möglich wurde, wie auch im Nachgang von den jeweiligen Bundespräsidenten der Maastricht, aber auch der Lissabonvertrag unterzeichnet werden konnten, in welchem die militärische Beistandspflicht vereinbart ist (nicht mehr gegebene Neutralität).
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. Juli 2018
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7. September 2018
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