Österreichischer Staatsvertrag und Moskauer Memorandum

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

entspricht es der Realität, dass der österreichische Staatsvertrag und das Moskauer Memorandum nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, zur rechtlichen Kenntnisnahme des Rechtsnachfolgers der Sowjetunion, der russischen Föderation, einseitig von der eingerichteten Republik Österreich gekündigt wurden?
Und in diesem Zusammenhang erst ein Beitritt der eingerichteten Republik Österreich zur EU möglich wurde, wie auch im Nachgang von den jeweiligen Bundespräsidenten der Maastricht, aber auch der Lissabonvertrag unterzeichnet werden konnten, in welchem die militärische Beistandspflicht vereinbart ist (nicht mehr gegebene Neutralität).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2018
  • Frist
    13. September 2018
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Wolfgang Pestl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Wolfgang Pestl
Betreff
Österreichischer Staatsvertrag und Moskauer Memorandum [#1597]
Datum
19. Juli 2018 07:46
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
entspricht es der Realität, dass der österreichische Staatsvertrag und das Moskauer Memorandum nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, zur rechtlichen Kenntnisnahme des Rechtsnachfolgers der Sowjetunion, der russischen Föderation, einseitig von der eingerichteten Republik Österreich gekündigt wurden? Und in diesem Zusammenhang erst ein Beitritt der eingerichteten Republik Österreich zur EU möglich wurde, wie auch im Nachgang von den jeweiligen Bundespräsidenten der Maastricht, aber auch der Lissabonvertrag unterzeichnet werden konnten, in welchem die militärische Beistandspflicht vereinbart ist (nicht mehr gegebene Neutralität).
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Pestl
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Pestl! Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 19. Juli 2017 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: …
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
WG: Österreichischer Staatsvertrag und Moskauer Memorandum [#1597]
Datum
13. August 2018 20:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pestl! Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 19. Juli 2017 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Der Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich, BGBl. Nr. 152/1955, befindet sich nach wie vor in Kraft. Eine Kündigung durch die Republik Österreich ist nicht erfolgt. Beim Moskauer Memorandum vom 15. April 1955 handelt es sich nicht um einen kündbaren völkerrechtlichen Vertrag, sondern um ein sog. Gentlemen’s Agreement zwischen den Regierungsdelegationen. Art. 23j des Bundes-Verfassungsgesetzes ist die verfassungsrechtliche Grundlage für die österreichische Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik; dies schließt die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein. In Art. 42 Abs. 7 des EU-Vertrages betreffend die Beistandspflicht wird ausdrücklich klargestellt, dass der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt bleibt (sog. Irische Klausel). Österreich ist daher nicht zur Leistung eines Beistandes verpflichtet, der seiner Neutralität entgegenstehen würde. Mit freundlichen Grüßen