Homosexualität als Grund für Zu- bzw. Aberkennung von Asyl in Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Den Medienberichten der letzten Tage waren zwei Entscheidungen ihrer Behörde zu entnehmen, in denen die Homosexualität von Asylwerbern eine, wenn nicht die wesentliche, Rolle gespielt hat.

Die lt. den o.g. Berichten verwendeten, klischeehaften, Formulierungen sind nach ho. Ansicht in keiner Weise angebracht und abzulehnen.

Ich stelle daher folgende Anfrage:

1.) Werden die MitarbeiterInnen ihrer Behörde in irgendeiner Weise psychologisch geschult mit Menschen, die gleichgeschlechtlich lieben, vorurteilsfrei umzugehen.
a. Wenn ja, in welcher Art genau und in welchem zeitlichen Umfang?
b. Wenn nein, warum nicht, wie verhindern sie Willkür und wer hat das zu verantworten?

2.) Welche fachliche Qualifikation und (schulische, universitäre) Ausbildung haben die MitarbeiterInnen ihrer Behörde, die diese Entscheide verfassen bzw. Unterfertigen?
a. Welche Mindeststandards verlangen sie von ihren MitarbeiterInnen, die Asylsachen entscheiden?

3.) Haben Asylsuchende, die sich als homosexuell deklarieren, die Möglichkeit eineRm ebenfalls homosexuellen MitarbeiterIn zugeteilt zu werden?
a. Wenn ja, wird proaktiv darauf hingewiesen?
b. Wenn nein, warum nicht, wie verhindern sie Willkür und wer hat das zu verantworten?
c. Ergänzend zu 3.a.) Wie oft wird das Angebot in Anspruch genommen?

4.) Sind angesichts der, bis dato bekanntgewordenen, Vorfalle (weitere) Fortbildungen für die MitarbeiterInnen ihrer Behörde geplant um diese entsprechend zu schulen?
a. Wenn ja, welche, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen?
b. Wenn nicht, warum nicht, wie unterbinden sie Willkür, wer ist dafür verantwortlich?

5.) Gibt es in ihrer Behörde, bzw. den nachgeordneten Dienststellen, Richtlinien (Checklisten o.ä.), wie man „im richtigen Ausmaß“ homosexuell zu sein hat?
a. Wenn ja, bitte übersenden diese Richtlinien bitte im Rahmen der Beantwortung.
b. Wenn nein, auf welche objektiven Tatsachen und Fakten stützen sich die Entscheidungen über ‚glaubhafte‘ bzw. ‚unglaubhafte‘ Homosexualität ihrer Behörde dann?
c. Wie genau verhindern sie Willkür?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2018
  • Frist
    18. Oktober 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Homosexualität als Grund für Zu- bzw. Aberkennung von Asyl in Österreich [#1615]
Datum
23. August 2018 20:28
An
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Den Medienberichten der letzten Tage waren zwei Entscheidungen ihrer Behörde zu entnehmen, in denen die Homosexualität von Asylwerbern eine, wenn nicht die wesentliche, Rolle gespielt hat. Die lt. den o.g. Berichten verwendeten, klischeehaften, Formulierungen sind nach ho. Ansicht in keiner Weise angebracht und abzulehnen. Ich stelle daher folgende Anfrage: 1.) Werden die MitarbeiterInnen ihrer Behörde in irgendeiner Weise psychologisch geschult mit Menschen, die gleichgeschlechtlich lieben, vorurteilsfrei umzugehen. a. Wenn ja, in welcher Art genau und in welchem zeitlichen Umfang? b. Wenn nein, warum nicht, wie verhindern sie Willkür und wer hat das zu verantworten? 2.) Welche fachliche Qualifikation und (schulische, universitäre) Ausbildung haben die MitarbeiterInnen ihrer Behörde, die diese Entscheide verfassen bzw. Unterfertigen? a. Welche Mindeststandards verlangen sie von ihren MitarbeiterInnen, die Asylsachen entscheiden? 3.) Haben Asylsuchende, die sich als homosexuell deklarieren, die Möglichkeit eineRm ebenfalls homosexuellen MitarbeiterIn zugeteilt zu werden? a. Wenn ja, wird proaktiv darauf hingewiesen? b. Wenn nein, warum nicht, wie verhindern sie Willkür und wer hat das zu verantworten? c. Ergänzend zu 3.a.) Wie oft wird das Angebot in Anspruch genommen? 4.) Sind angesichts der, bis dato bekanntgewordenen, Vorfalle (weitere) Fortbildungen für die MitarbeiterInnen ihrer Behörde geplant um diese entsprechend zu schulen? a. Wenn ja, welche, in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen? b. Wenn nicht, warum nicht, wie unterbinden sie Willkür, wer ist dafür verantwortlich? 5.) Gibt es in ihrer Behörde, bzw. den nachgeordneten Dienststellen, Richtlinien (Checklisten o.ä.), wie man „im richtigen Ausmaß“ homosexuell zu sein hat? a. Wenn ja, bitte übersenden diese Richtlinien bitte im Rahmen der Beantwortung. b. Wenn nein, auf welche objektiven Tatsachen und Fakten stützen sich die Entscheidungen über ‚glaubhafte‘ bzw. ‚unglaubhafte‘ Homosexualität ihrer Behörde dann? c. Wie genau verhindern sie Willkür?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Homosexualität als Grund für Zu- bzw. Aberkennung von Asyl in Öster…
An Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Homosexualität als Grund für Zu- bzw. Aberkennung von Asyl in Österreich [#1615]
Datum
6. November 2018 11:27
An
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Homosexualität als Grund für Zu- bzw. Aberkennung von Asyl in Österreich" vom 23.08.2018 (#1615) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in