Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen auf Sprengelebene

Anfrage an: Innsbruck
Verwendetes Gesetz: Tiroler Auskunftspflichtsgesetz

Die Ergebnisse der Innsbrucker Bürgermeister- und Gemeinderatswahl am 22. April 2018 sowie jenes der BM-Stichwahl am 6. Mai 2018 auf Sprengelebene in maschinenlesbarer Form. Weiters beantrage ich die Übermittlung der Sprengelkarten für diese Wahlen in Form von maschinenlesbaren Geodaten.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass laut dem Verwaltungsgerichtshof Geheimhaltungstatbestände eng auszulegen sind, wenn Anfragen – wie im vorliegenden Fall – als relevanter Vorbereitungsschritt für journalistische Aktivitäten zu sehen sind. Ich bin Journalist und habe viele Jahre Berichterstattung über Wahlen betrieben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. August 2018
  • Frist
    23. Oktober 2018
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Martin Thür
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgen…
An Innsbruck Details
Von
Martin Thür
Betreff
Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen auf Sprengelebene [#1618]
Datum
28. August 2018 16:27
An
Innsbruck
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Die Ergebnisse der Innsbrucker Bürgermeister- und Gemeinderatswahl am 22. April 2018 sowie jenes der BM-Stichwahl am 6. Mai 2018 auf Sprengelebene in maschinenlesbarer Form. Weiters beantrage ich die Übermittlung der Sprengelkarten für diese Wahlen in Form von maschinenlesbaren Geodaten. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass laut dem Verwaltungsgerichtshof Geheimhaltungstatbestände eng auszulegen sind, wenn Anfragen – wie im vorliegenden Fall – als relevanter Vorbereitungsschritt für journalistische Aktivitäten zu sehen sind. Ich bin Journalist und habe viele Jahre Berichterstattung über Wahlen betrieben.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Tiroler Auskunftspflichtgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Martin Thür <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Thür << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Thür
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail w…
Von
Innsbruck
Betreff
Empfangsbestaetigung Stadtmagistrat Innsbruck - Betreff: Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen auf Sprengelebene [#1618]
Datum
28. August 2018 17:01
Status
Warte auf Antwort
Das ist eine automatisch generierte Empfangsbestaetigung durch das E-Mailsystem der Stadt Innsbruck. Ihr E-Mail wird zur Bearbeitung an die zustaendige Sachbearbeiterin bzw. den zustaendigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Für rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Innsbruck eingerichteten Behörden und Dienststellen ist ausschließlich das entsprechend gekennzeichnete Formular auf der Homepage der Stadt Innsbruck (www.innsbruck.gv.at/formulare) oder per E-Mail die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu verwenden. _______________________________________ Stadt Innsbruck Maria-Theresien-Straße 18 A-6010 Innsbruck Homepage: www.innsbruck.gv.at Vermittlung: +43 (0)512 5360 0 techn. Kontakt: <<E-Mail-Adresse>>
Sehr geehrter Herr Thür, ich habe Ihr Mail an die Bezirks- und Gemeindeverwaltung weitergeleitet. Freundliche Grüß…
Von
Innsbruck
Betreff
AW: Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen auf Sprengelebene [#1618]
Datum
29. August 2018 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,1 KB
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906 Bytes


Sehr geehrter Herr Thür, ich habe Ihr Mail an die Bezirks- und Gemeindeverwaltung weitergeleitet. Freundliche Grüße Sabine Kröß-Tunner _______________________________________________ <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> Landeshauptstadt Innsbruck Bürgerservice - Fundwesen Sabine Kröß-Tunner Maria-Theresien-Straße 18 A-6020 Innsbruck Telefon +43 512 5360 1001 Fax +43 512 5360 1701 <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> www.innsbruck.gv.at<http://www.innsbruck.gv.at/>
Sehr geehrter Herr Thür! Alle Dokumente können von der Open-Government-Data-Seite der Stadt Innsbruck unter folge…
Von
Innsbruck
Betreff
WG: Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen auf Sprengelebene [#1618]
Datum
10. Oktober 2018 07:12
Status
Sehr geehrter Herr Thür! Alle Dokumente können von der Open-Government-Data-Seite der Stadt Innsbruck unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://data.gv.at/auftritte/?organisation=stadt-innsbruck Der Direktlink zu den Geodaten der Wahlsprengel lautet: https://www.data.gv.at/datensatz/?id=afceffe9-6f2e-48a4-8d8d-a9b83c5a69f3 Mit freundlichen Grüßen