Sehr
geehrtAntragsteller/in
Ich nehme Bezug auf Ihre an das Umweltbundesamt gerichtete Anfrage vom 4. November 2018 betreffend "Euratom [#1651]". Wie Ihnen schon mitgeteilt wurde, hat das Umweltbundesamt mangels Zuständigkeit Ihre Anfrage an Service BMNT weitergeleitet und nun mir als Leiter der Abteilung "Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination" zugeleitet.
Für Fragen betreffend Österreichs Beitrag zum EU-Budget (Gemeinschaftsbudget) ist grundsätzlich das Bundesministeriums für Finanzen zuständig. Ich hoffe aber, Ihre Anfrage in der Sache dennoch beantworten zu können.
Unbeschadet der separaten Rechtspersönlichkeit der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, landläufig auch Euratom) ist die EAG weder finanziell noch institutionell oder strukturell von der Europäischen Union (EU) zu trennen ist. Bereits seit dem Fusionsvertrag von 1967 verfügen die Europäischen Gemeinschaften (heute nur noch EU und EAG) nur über ein umfassendes Gemeinschaftsbudget, zu dem die Mitgliedstaaten anteilsmäßig beitragen. Österreich leistet daher auch keine Beiträge zu einem „Euratom-Budget“, da es ein solches nicht gibt. Abgesehen von der nationalen Kofinanzierung von Forschungsprojekten, die Sie ja in Ihrer Anfrage ausgenommen haben - diesbezüglich verweis ich auf die Zuständigkeit des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, leistet Österreich auch keine " Zahlungen im Rahmen des Euratom-Vertrags", da es - neben den erwähnten Forschungsvorhaben - keine kofinanzierten Programme oder Aktivitäten gibt.
Der Vollständigkeit halber Ich füge hinzu, dass es gemeinschaftliche Ausgaben gibt, die ihre Rechtsgrundlage eindeutig im Euratom-Vertrag haben. Dies betrifft die Euratom-Forschung (Kernfusion und -spaltung), Finanzhilfen zur Stilllegung von Kernkraftwerken in Bulgarien, Litauen und der Slowakischen Republik (für die vorzeitige Schließung; Eigenleistungen durch die drei betroffenen Staaten), Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Drittstaaten sowie Sicherheitskontrolle (Nicht-Weiterverbreitung von Atomwaffen) und Strahlenschutz.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass zu diesem und verwandten Themen wiederholt Anfragen im Parlament gestellt wurden und werden. Diese Fragen und Antworten sind auf der Website des Parlaments (
https://www.parlament.gv.at) öffentlich verfügbar. Auch das Gemeinschaftsbudget selbst (
http://ec.europa.eu/budget/index_de.cfm) ist im Internet abrufbar.
Mit besten Grüßen