Euratom

Anfrage an: Umweltbundesamt GmbH
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich ersuche um Auskunft, in welcher Höhe Österreich jährlich (Referenzzeitraum 2016/2017) Zahlungen im Rahmen des Euratom-Vertrags leistet. Aus welchen Ministerien werden Gelder bereitgestellt. Wie begründet sich die Finanzierung, die nicht unmittelbar für nukleare Forschungsvorhaben, verwendet werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. November 2018
  • Frist
    30. Dezember 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Umweltbundesamt GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Euratom [#1651]
Datum
4. November 2018 22:00
An
Umweltbundesamt GmbH
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich ersuche um Auskunft, in welcher Höhe Österreich jährlich (Referenzzeitraum 2016/2017) Zahlungen im Rahmen des Euratom-Vertrags leistet. Aus welchen Ministerien werden Gelder bereitgestellt. Wie begründet sich die Finanzierung, die nicht unmittelbar für nukleare Forschungsvorhaben, verwendet werden.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Umweltbundesamt GmbH
Sehr geehrtAntragsteller/in Das Umweltbundesamt ist mit Angelegenheiten zur Finanzierung von EURATOM durch Österre…
Von
Umweltbundesamt GmbH
Betreff
WG: Euratom [#1651]
Datum
21. November 2018 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Das Umweltbundesamt ist mit Angelegenheiten zur Finanzierung von EURATOM durch Österreich nicht befasst. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu EURATOM an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Ombudsstelle unter <<E-Mail-Adresse>> Herzliche Grüße Inge Zechmann
Umweltbundesamt GmbH
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich nehme Bezug auf Ihre an das Umweltbundesamt gerichtete Anfrage vom 4. November 20…
Von
Umweltbundesamt GmbH
Betreff
Ihre Anfrage: Euratom [#1651]
Datum
27. November 2018 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ich nehme Bezug auf Ihre an das Umweltbundesamt gerichtete Anfrage vom 4. November 2018 betreffend "Euratom [#1651]". Wie Ihnen schon mitgeteilt wurde, hat das Umweltbundesamt mangels Zuständigkeit Ihre Anfrage an Service BMNT weitergeleitet und nun mir als Leiter der Abteilung "Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination" zugeleitet. Für Fragen betreffend Österreichs Beitrag zum EU-Budget (Gemeinschaftsbudget) ist grundsätzlich das Bundesministeriums für Finanzen zuständig. Ich hoffe aber, Ihre Anfrage in der Sache dennoch beantworten zu können. Unbeschadet der separaten Rechtspersönlichkeit der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, landläufig auch Euratom) ist die EAG weder finanziell noch institutionell oder strukturell von der Europäischen Union (EU) zu trennen ist. Bereits seit dem Fusionsvertrag von 1967 verfügen die Europäischen Gemeinschaften (heute nur noch EU und EAG) nur über ein umfassendes Gemeinschaftsbudget, zu dem die Mitgliedstaaten anteilsmäßig beitragen. Österreich leistet daher auch keine Beiträge zu einem „Euratom-Budget“, da es ein solches nicht gibt. Abgesehen von der nationalen Kofinanzierung von Forschungsprojekten, die Sie ja in Ihrer Anfrage ausgenommen haben - diesbezüglich verweis ich auf die Zuständigkeit des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, leistet Österreich auch keine " Zahlungen im Rahmen des Euratom-Vertrags", da es - neben den erwähnten Forschungsvorhaben - keine kofinanzierten Programme oder Aktivitäten gibt. Der Vollständigkeit halber Ich füge hinzu, dass es gemeinschaftliche Ausgaben gibt, die ihre Rechtsgrundlage eindeutig im Euratom-Vertrag haben. Dies betrifft die Euratom-Forschung (Kernfusion und -spaltung), Finanzhilfen zur Stilllegung von Kernkraftwerken in Bulgarien, Litauen und der Slowakischen Republik (für die vorzeitige Schließung; Eigenleistungen durch die drei betroffenen Staaten), Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Drittstaaten sowie Sicherheitskontrolle (Nicht-Weiterverbreitung von Atomwaffen) und Strahlenschutz. Abschließend darf ich darauf hinweisen, dass zu diesem und verwandten Themen wiederholt Anfragen im Parlament gestellt wurden und werden. Diese Fragen und Antworten sind auf der Website des Parlaments (https://www.parlament.gv.at) öffentlich verfügbar. Auch das Gemeinschaftsbudget selbst (http://ec.europa.eu/budget/index_de.cfm) ist im Internet abrufbar. Mit besten Grüßen