Betreffend des unabhägigen Audits beim Bundestrojaner (Überwachung verschlüsselter Nachrichten)
In den Erläuterungen zum Bundestrojaner (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2018) Seite 13 ( https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX… ) heißt es: "Bedenken zur technischen Umsetzbarkeit Rechnung tragend, ist vorgesehen, ein unabhängiges Audit der Programmarchitektur durchzuführen. Dieses soll sowohl die Beschränkung des Programms auf die gesetzlich vorgesehenen Funktionen und die Nachvollziehbarkeit der getroffenen Maßnahmen sicherstellen als auch die berechtigten Sicherheits- und Geheimhaltungsinteressen des Staates berücksichtigen."
Daher beantrage ich hiermit gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Wurde schon entschieden, von wem dieses unabhängige Audit durchgeführt wird? Wenn nein, wann wird dies entschieden?
2) Durch welches Verfahren wurde bzw. wird der Auftrag, das unabhängige Audit durchzuführen, vergeben?
3) Wer wird dieses unabhängige Audit durchführen?
4) Werden die Ergebnisse des unabhängige Audits veröffentlicht?
5) Ist geplant, sowohl Technikerinnen und Techniker als auch Juristinnen und Juristen an dem unabhängigen Audit zu beteiligen?
6) Was wäre die weitere Vorgangsweise, wenn bis zum 1. April 2020 (Inkrafttreten des Bundestrojaners) keine Software den rechtlichen Anforderungen genügen sollte?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum2. Januar 2019
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27. Februar 2019
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