österreich.gv.at
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Vortrag an den Ministerrat 41/12 aus ihrem Ministerium heißt es auf Seit 2 ( https://www.bundeskanzleramt.gv.at/docu… ):
"Mit der ab Mitte März startenden Bürgerplattform oesterreich.gv.at als Leuchtturmprojekt des mobile Government wird neben einer Vielzahl an elektronischen Verwaltungswegen ein breites Service- und Informationsangebot insbesondere durch die Integration und Weiterentwicklung von help.gv.at geschaffen."
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ist geplant help.gv.at parallel zu österreich.gv.at weiter zu führen?
Falls nicht: Wie wird verhindert werden, dass Verlinkungen von Drittseiten die aktuell auf help.gv.at führen nicht brechen? (Also weiterhin funktionieren)
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. Januar 2019
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8. März 2019
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