österreich.gv.at

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vortrag an den Ministerrat 41/12 aus ihrem Ministerium heißt es auf Seit 2 ( https://www.bundeskanzleramt.gv.at/docu… ):
"Mit der ab Mitte März startenden Bürgerplattform oesterreich.gv.at als Leuchtturmprojekt des mobile Government wird neben einer Vielzahl an elektronischen Verwaltungswegen ein breites Service- und Informationsangebot insbesondere durch die Integration und Weiterentwicklung von help.gv.at geschaffen."

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Ist geplant help.gv.at parallel zu österreich.gv.at weiter zu führen?
Falls nicht: Wie wird verhindert werden, dass Verlinkungen von Drittseiten die aktuell auf help.gv.at führen nicht brechen? (Also weiterhin funktionieren)

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2019
  • Frist
    8. März 2019
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Erwin Ernst Steinhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, im Vortrag an den Ministerrat 41/12 aus ihrem Ministerium heißt es auf Seit 2 ( h…
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
österreich.gv.at [#1678]
Datum
11. Januar 2019 16:41
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, im Vortrag an den Ministerrat 41/12 aus ihrem Ministerium heißt es auf Seit 2 ( https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/1141801/41_12_mrv.pdf/14dce714-f956-4893-a725-f080ed896d4a ): "Mit der ab Mitte März startenden Bürgerplattform oesterreich.gv.at als Leuchtturmprojekt des mobile Government wird neben einer Vielzahl an elektronischen Verwaltungswegen ein breites Service- und Informationsangebot insbesondere durch die Integration und Weiterentwicklung von help.gv.at geschaffen." hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Ist geplant help.gv.at parallel zu österreich.gv.at weiter zu führen? Falls nicht: Wie wird verhindert werden, dass Verlinkungen von Drittseiten die aktuell auf help.gv.at führen nicht brechen? (Also weiterhin funktionieren) Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen
Erwin Ernst Steinhammer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>