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Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vortrag an den Ministerrat 41/12 aus ihrem Ministerium heißt es auf Seit 2 ( https://www.bundeskanzleramt.gv.at/docu… ):
"Mit der ab Mitte März startenden Bürgerplattform oesterreich.gv.at als Leuchtturmprojekt des mobile Government wird neben einer Vielzahl an elektronischen Verwaltungswegen ein breites Service- und Informationsangebot insbesondere durch die Integration und Weiterentwicklung von help.gv.at geschaffen."

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Ist geplant help.gv.at parallel zu österreich.gv.at weiter zu führen?
Falls nicht: Wie wird verhindert werden, dass Verlinkungen von Drittseiten die aktuell auf help.gv.at führen nicht brechen? (Also weiterhin funktionieren)

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2019
  • Frist
    8. März 2019
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Erwin Ernst Steinhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, im Vortrag an den Ministerrat 41/12 aus ihrem Ministerium heißt es auf Seit 2 ( h…
An Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
österreich.gv.at [#1680]
Datum
11. Januar 2019 16:43
An
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, im Vortrag an den Ministerrat 41/12 aus ihrem Ministerium heißt es auf Seit 2 ( https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/1141801/41_12_mrv.pdf/14dce714-f956-4893-a725-f080ed896d4a ): "Mit der ab Mitte März startenden Bürgerplattform oesterreich.gv.at als Leuchtturmprojekt des mobile Government wird neben einer Vielzahl an elektronischen Verwaltungswegen ein breites Service- und Informationsangebot insbesondere durch die Integration und Weiterentwicklung von help.gv.at geschaffen." hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Ist geplant help.gv.at parallel zu österreich.gv.at weiter zu führen? Falls nicht: Wie wird verhindert werden, dass Verlinkungen von Drittseiten die aktuell auf help.gv.at führen nicht brechen? (Also weiterhin funktionieren) Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen
Erwin Ernst Steinhammer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Sehr geehrter Herr Steinhammer, haben Sie besten Dank für Ihr Schreiben an Vizekanzler Strache! Nach Rücksprache…
Sehr geehrter Herr Steinhammer, haben Sie besten Dank für Ihr Schreiben an Vizekanzler Strache! Nach Rücksprache mit dem zuständigen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort dürfen wir Ihnen folgende Stellungnahme zu Ihrem geschilderten Anliegen übermitteln: Help.gv.at wird mit dem Launch von oesterreich.gv.at neben der APP auch im Web in eine neue technische Umgebung transferiert. Diese Änderung ist aus technischen Gründen notwendig, da die zugrundeliegende Portal-Software bereits aus der Wartung ist. Nur so können neben der Betriebssicherheit auch künftige Anforderungen abgedeckt werden. Dabei orientieren wir uns an den Konsolidierungsmaßnahmen der Bundesregierung und werden künftig auch die Inhalte von oestereich.gv.at auf der konsolidierten Portal-Plattform anbieten. Das parallel Führen von help.gv.at ist weder wirtschaftlich noch inhaltlich zu vertreten. Durch den kompletten Transfer können die Links auf Detailebene nicht erhalten bleiben, diese Links werden auf die Hauptseite umgerootet, damit sie nicht brechen. D.h. alle auf eine Detailseite von help.gv.at gesetzten Links werden mit dem Transfer auf die Hauptseite von oesterreich.gv.at verlinkt. Eine Alternative zu der beschriebenen Vorgangsweise sehen wir mit vertretbaren Aufwand nicht. Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte das Bürgerservice besagten Ministeriums: https://www.bmdw.gv.at/Ministerium/Seit… Wir danken für Ihr politisches Interesse und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Erwin Ernst Steinhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die flotte Antwort! Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhamm…
An Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Details
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die flotte Antwort! Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer Anfragenr: 1680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>