Nutzung von WhatsApp durch LehrerInnen zur Kommunikation mit Eltern und SchülerInnen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Es gibt große Zweifel, dass die Nutzung von WhatsApp durch LehrerInnen zur Kommunikation mit Eltern und SchülerInnen DSVGO konform ist (http://www.spiegel.de/lebenundlernen/sc…). Daher ersuche ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Gibt es bezüglich der Nutzung von WhatsApp Weisungen oder Handlungsempfehlungen des Stadtschulrates für Wien?

Wie beurteilen Sie die DSVGO Konformität für eine ebensolche Nutzung?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Februar 2019
  • Frist
    18. April 2019
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Gerald Bäck
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bildungsdirektion Wien Details
Von
Gerald Bäck
Betreff
Nutzung von WhatsApp durch LehrerInnen zur Kommunikation mit Eltern und SchülerInnen [#1692]
Datum
21. Februar 2019 09:02
An
Bildungsdirektion Wien
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Es gibt große Zweifel, dass die Nutzung von WhatsApp durch LehrerInnen zur Kommunikation mit Eltern und SchülerInnen DSVGO konform ist (http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/whatsapp-in-der-schule-sind-chats-zwischen-eltern-und-lehrern-okay-a-1253650.html). Daher ersuche ich um die Beantwortung der folgenden Fragen: Gibt es bezüglich der Nutzung von WhatsApp Weisungen oder Handlungsempfehlungen des Stadtschulrates für Wien? Wie beurteilen Sie die DSVGO Konformität für eine ebensolche Nutzung?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Gerald Bäck <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gerald Bäck << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerald Bäck