Erstaufnahmestelle Traiskirchen
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage wurde die Beschilderung der Erstaufnahmestelle Traiskirchen abgeändert?
Aktuell wird die Erstaufnahmestelle Traiskirchen als "Ausreisezentrum" beschildert, dabei stellt sie nach § 4 BFA-Einrichtungsgesetz eine Erstaufnahmestelle dar.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. März 2019
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29. April 2019
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