Erstaufnahmestelle Traiskirchen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Auf Grund welcher Rechtsgrundlage wurde die Beschilderung der Erstaufnahmestelle Traiskirchen abgeändert?
Aktuell wird die Erstaufnahmestelle Traiskirchen als "Ausreisezentrum" beschildert, dabei stellt sie nach § 4 BFA-Einrichtungsgesetz eine Erstaufnahmestelle dar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2019
  • Frist
    29. April 2019
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Erwin Ernst Steinhammer
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Erwin Ernst Steinhammer
Betreff
Erstaufnahmestelle Traiskirchen [#1699]
Datum
4. März 2019 10:20
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage wurde die Beschilderung der Erstaufnahmestelle Traiskirchen abgeändert? Aktuell wird die Erstaufnahmestelle Traiskirchen als "Ausreisezentrum" beschildert, dabei stellt sie nach § 4 BFA-Einrichtungsgesetz eine Erstaufnahmestelle dar.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Erwin Ernst Steinhammer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Erwin Ernst Steinhammer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Erwin Ernst Steinhammer
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Steinhammer! Eine Gesetzesänderung war für die neue Betitelung der Zentren nicht notwendig, …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
AW: Erstaufnahmestelle Traiskirchen [#1699]
Datum
5. März 2019 06:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Steinhammer! Eine Gesetzesänderung war für die neue Betitelung der Zentren nicht notwendig, da diese formal nach wie vor Erstaufnahmestellen sind. Darüber hinaus handelt es sich auch bei den angestrebten Maßnahmen - wie etwa eine weitere Verfahrensbeschleunigung, die freiwillige Zustimmungserklärung zur Einhaltung der Nachtruhe oder die Schwerpunktsetzungen zur Erhebung der Reiseroute sowie Identitätsfeststellung - um Maßnahmen im Vollzug, die ebenso keine legistischen Änderungen erforderlich machen, sondern die operative Verfahrensführung betreffen. Mit freundlichen Grüßen