"Geschäftsmodell" Nutzwerterhöhung nach § 7 WEG 2002
§ 7 WEG 2002 lautet wie folgt:
§ 7. Die Nutzfläche ist in Quadratmetern auszudrücken. Sie ist auf Grund des behördlich genehmigten Bauplans zu berechnen. Ist dies jedoch nicht möglich oder wird eine Abweichung des Bauplans vom Naturmaß des jeweiligen Wohnungseigentumsobjekts um mehr als 3 vH erwiesen, so ist dessen Nutzfläche nach dem Naturmaß zu berechnen.
1. Kann § 7 WEG 2002 so verstanden werden, dass für die Erstellung eines Nutzwertgutachtens (§ 9 Abs. 1 WEG 2002) generell 3% auf die Größenangaben im Bauplan aufgeschlagen werden dürfen?
Bsp.: Eine Wohnung, die im Bauplan 100 m² ausweist, wird im Nutzwertgutachten mit 103 m² angeführt. Aufgrund weiterer Umstände ist offensichtlich, dass es sich nicht um ein bloßes Versehen oder einen Irrtum handelt, sondern die Vorgehensweise bewusst gewählt wurde.
2. Falls die Vorgehensweise nicht erlaubt ist und von einem Ziviltechniker trotzdem angewendet wurde, an welche Stelle wendet man sich in diesem Fall? Welche Schutzgesetze existieren in diesem Fall?
Konkret geht es um ein Haus, in dem der vom Wohnungseigentumsorganisator/Verkäufer beauftragte Ziviltechniker ein Nutzwertgutachten erstellt hat, in dem jede Wohnung um 3 % größer als im behördlich genehmigten Bauplan ausgewiesen ist. Die Wohnungen wurden anschließend mit höheren Quadratmeterwerten beworben und an über 30 Käufer verkauft. Da beim Grundbuchgericht nur das Nutzwertgutachten vorliegt und bei der Baupolizei nur die Baupläne vorliegen, ist die Diskrepanz für die Behörden nicht ersichtlich.
3. Da der Verkäufer (Projekt-GmbH) typischerweise nach Verkauf der letzten Wohnung nicht lange existiert sind Gewährleistungsklagen üblicherweise nicht zielführend. Welche Möglichkeiten sieht das österreichische Rechtssystem für einen durch eine solche Vorgehensweise geschädigten Käufer noch vor?
4. Wie kann verhindert werden, dass der Geschäftsführer dieses „Geschäftsmodell“ gemeinsam mit dem Ziviltechniker mit anderen Projekt-GmbHs wiederholt?
Anfrage abgelehnt
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Datum10. März 2019
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5. Mai 2019
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