Ankauf einer Gesichtserkennungs-Software durch das Bundeskriminalamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Laut Medienberichten hat das Bundeskriminalamt kürzlich eine Software zur Gesichtserkennung gekauft
(https://futurezone.at/netzpolitik/poliz…, Ö1 Morgenjournal vom 19. April 2019).
Ich bitte Sie dazu um folgende Auskunft:
1) Wie lauten der Name der Software und des Herstellers?
2) Mit welchem Unternehmen wurde der Liefervertrag abgeschlossen?
3) Welcher Preis wurde für die Anschaffung der Software bezahlt?
4) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlautes des Kaufvertrags, insbesondere der Teile, aus denen die technischen Spezifikationen der Software und mögliche Einsatzbereiche hervorgehen (gegebenenfalls mit Unkenntlichmachung von Aspekten, für die überwiegende Geheimhaltungsgründe vorliegen).
Ich stelle diese Anfrage als Generalsekretär des Vereins Forum Informationsfreiheit (https://www.informationsfreiheit.at/) und beabsichtige, die Auskünfte und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach Auskunftspflichtgesetzen geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
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Datum19. April 2019
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14. Juni 2019
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