Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren

Anfrage an: Volksanwaltschaft
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Endlich habe ich alle Puzzleteile beieinander. Im moment lass ich klaeren, ob seit 2004 Jaehrlich ueber 35.000 still geborene Kinder der Muellverbrennungsanlage uebergeben worden sind, weil sie vor der 18. Schwangerschaftswoche starben. Ursache ist die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung. Was ist mit dem Bestattungsrecht der Angehoerigen gegenueber ihrem vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kind?

Im Gegensatz dazu fallen Koerperteile (von noch lebenden Personen) nicht unter das Bestattungsgesetz, sondern koennen wie in der ÖNORM S 2104 beschrieben entsorgt werden. Dieser Entsorgungsweg wird verwendet für WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT, GEBURT ODER KURZ DANACH VERSTORBENE KINDER, WENN DIESE VOR DER 18. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE STARBEN.
Nachweise siehe https://www.sternenkind.info/versagen-g…

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. Juni 2019
  • Frist
    21. August 2019
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgen…
An Volksanwaltschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren [#1746]
Datum
26. Juni 2019 13:00
An
Volksanwaltschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Endlich habe ich alle Puzzleteile beieinander. Im moment lass ich klaeren, ob seit 2004 Jaehrlich ueber 35.000 still geborene Kinder der Muellverbrennungsanlage uebergeben worden sind, weil sie vor der 18. Schwangerschaftswoche starben. Ursache ist die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung. Was ist mit dem Bestattungsrecht der Angehoerigen gegenueber ihrem vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kind? Im Gegensatz dazu fallen Koerperteile (von noch lebenden Personen) nicht unter das Bestattungsgesetz, sondern koennen wie in der ÖNORM S 2104 beschrieben entsorgt werden. Dieser Entsorgungsweg wird verwendet für WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT, GEBURT ODER KURZ DANACH VERSTORBENE KINDER, WENN DIESE VOR DER 18. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE STARBEN. Nachweise siehe https://www.sternenkind.info/versagen-gesetz-justiz/
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Volksanwaltschaft
Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Erhalt wir gerne bestätigen. Weitere Informationen über die Aufgaben der Vo…
Von
Volksanwaltschaft
Betreff
AW: Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren [#1746]
Datum
26. Juni 2019 13:00
Status
Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Erhalt wir gerne bestätigen. Weitere Informationen über die Aufgaben der Volksanwaltschaft finden Sie auch im Internet unter www.volksanwaltschaft.gv.at<http://www.volksanwaltschaft.gv.at>. Ihre Daten werden in der internen Datenbank gespeichert und nur zum Zweck der Bearbeitung verwendet, siehe auch Datenschutzinformation<http://volksanwaltschaft.gv.at/datenschutz>. Mit freundlichen Grüßen
Volksanwaltschaft
Schreiben der Volksanwaltschaft Im Anhang die Erledigung der Volksanwaltschaft. Mit freundlichen Grüßen
Von
Volksanwaltschaft
Betreff
Schreiben der Volksanwaltschaft
Datum
19. Juli 2019 10:22
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
an_Frau_NAME_VA-W-GES_0043-A_1_2019_19.07.2019_Gunnhild_Fenia_NAME.pdf
488,2 KB
image001.jpg
12,2 KB
image002.jpg
2,4 KB


Im Anhang die Erledigung der Volksanwaltschaft. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.