Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren
Endlich habe ich alle Puzzleteile beieinander. Im moment lass ich klaeren, ob seit 2004 Jaehrlich ueber 35.000 still geborene Kinder der Muellverbrennungsanlage uebergeben worden sind, weil sie vor der 18. Schwangerschaftswoche starben. Ursache ist die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung. Was ist mit dem Bestattungsrecht der Angehoerigen gegenueber ihrem vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kind?
Im Gegensatz dazu fallen Koerperteile (von noch lebenden Personen) nicht unter das Bestattungsgesetz, sondern koennen wie in der ÖNORM S 2104 beschrieben entsorgt werden. Dieser Entsorgungsweg wird verwendet für WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT, GEBURT ODER KURZ DANACH VERSTORBENE KINDER, WENN DIESE VOR DER 18. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE STARBEN.
Nachweise siehe https://www.sternenkind.info/versagen-g…
Anfrage muss klassifiziert werden
-
Datum26. Juni 2019
-
21. August 2019
-
0 Follower:innen