Fluggastdatenanalyse - Kosten und Beschaffung
An: Bundesministerium für Inneres:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Laut Medienberichten hat im März 2019 die Zentralstelle für Fluggastdaten (PIU) die Arbeit aufgenommen: https://derstandard.at/2000099193845/Ze…
Ich bitte Sie dazu um folgende Auskunft:
1) Werden die Fluggastdaten nach dem PNR-G mit einer im BMI selbst entwickelten oder extern zugekauften Software analysiert?
2a) Falls die Software zugekauft wurde, wie lauten der Name der Software, die zur Analyse von PNR-Daten genutzt wird und ihres Herstellers?
2b) Mit welchem Unternehmen wurde der Liefervertrag abgeschlossen?
2c) Welcher Preis wurde für die Anschaffung der Software bezahlt?
2d) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlautes des Kaufvertrags, insbesondere der Teile, aus denen die technischen Spezifikationen der Software und mögliche Einsatzbereiche hervorgehen (gegebenenfalls mit Unkenntlichmachung von Aspekten, für die überwiegende Geheimhaltungsgründe vorliegen).
2e) Weiters beantrage ich Auskunft, nach welchen Kriterien und über welchen Mechanismus der Auftrag vergeben wurde (Direktvergabe, Ausschreibung, etc.).
2f) Wie ist der Wortlaut der Ausschreibungsunterlagen?
3) Wie viel kostet der laufende Betrieb der Zentralstelle für Fluggastdaten?
4) Wie hoch sind die erwarteten Kosten des laufenden Betriebes bei vollem Ausbau?
5) Wie viel davon sind jeweils Personalkosten?
6) Wie viele MitarbeiterInnen hat die Zentralstelle für Fluggastdaten?
Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29. Mai 2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten "social watchdog". In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem Auskunftswerber Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z.B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum28. Juni 2019
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23. August 2019
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