Ergebnisse der Europawahlen 2019 auf Sprengelebene
Anfrage an:
Leoben
Verwendetes Gesetz:
Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz
Die Ergebnisse in den Wahlsprengeln der Stadt Leoben bei den Europawahlen am 26. Mai 2019.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem §7 AuskunftspflichtG.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass laut dem Verwaltungsgerichtshof Geheimhaltungstatbestände eng auszulegen sind, wenn Anfragen – wie im vorliegenden Fall – als relevanter Vorbereitungsschritt für journalistische Aktivitäten zu sehen sind. Ich bin Journalist und habe viele Jahre Berichterstattung über Wahlen betrieben.
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Juli 2019
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26. August 2019
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