Dokumentation von Polizeihandlungen Klimademo 31. Mai 2019

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

zum Thema der Klimademonstration am 31.5. in Wien, insbesondere zu den Vorfällen, als
- eine Person von Polizisten neben oder unter einem wegfahrenden Polizeifahrzeug fixiert wurde
- eine Polizistin oder ein Polizist auf eine am Boden liegende Person eingeschlagen hat.
Beide Vorfälle sind aus Medienberichten inklusive Videomaterial bekannt.

Ein Sprecher des Ministeriums wurde auf derStandard.at zitiert, dass Einsätze nicht von außen dokumentiert werden müssen, da die Polizei selbst jeden Einsatz dokumentiert. In diesem Sinne bitte ich um Auskunft zu obigen Situationen, insbesondere:

- wie viele Polizisten waren in obigen Situationen jeweils vor Ort?
- wie viele Polizisten haben diese Situationen jeweils in ihren Berichten protokolliert?
- waren Polizisten vor Ort, die diese Situationen nicht zu Protokoll gegeben haben, und falls ja, wie viele?
- wie viele Fotoaufnahmen und wie viele Video-Aufnahmen wurden in obigen Situationen jeweils von Polizisten angefertigt?
- wie lauten die Protokolleinträge der Polizisten für den Zeitraum der oben genannten Situationen im möglichst vollständigen Wortlaut?
- wie wird sichergestellt, dass möglicherweise durch Polizisten angefertigte Dokumentation und Beweise wie Funkprotokolle sichergestellt und nicht vernichtet werden?
- wurden seit diesen Vorfällen neue Weisungen oder Vorschriften erlassen?
- falls ja: was ist der Wortlaut dieser Weisungen oder Vorschriften?

Weiters beantrage ich die Übermittlung von Kopien der möglicherweise durch die Polizei angefertigten Foto- bzw. Videomaterialien – beziehungsweise, falls die Übermittlung nicht möglich oder geboten erscheint, um genaue Beschreibung der einzelnen Fotos bzw. Videoaufnahmen (Perspektive, sichtbare Handlung).

Gerne stimme ich einer Anonymisierung (präferiert, sodass beispielsweise jede Person immer die gleiche Nummer zugewiesen bekommt) oder Schwärzung von Personennamen zu.

Ich weise darauf hin, dass ich diese Anfrage zwar persönlich, aber durchaus in meiner Rolle als „public Watchdog”, beispielsweise als Mitglied der NGO Forum Informationsfreiheit, stelle.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juli 2019
  • Frist
    26. August 2019
  • Ein:e Follower:in
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Dokumentation von Polizeihandlungen Klimademo 31. Mai 2019 [#1755]
Datum
1. Juli 2019 20:22
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
zum Thema der Klimademonstration am 31.5. in Wien, insbesondere zu den Vorfällen, als - eine Person von Polizisten neben oder unter einem wegfahrenden Polizeifahrzeug fixiert wurde - eine Polizistin oder ein Polizist auf eine am Boden liegende Person eingeschlagen hat. Beide Vorfälle sind aus Medienberichten inklusive Videomaterial bekannt. Ein Sprecher des Ministeriums wurde auf derStandard.at zitiert, dass Einsätze nicht von außen dokumentiert werden müssen, da die Polizei selbst jeden Einsatz dokumentiert. In diesem Sinne bitte ich um Auskunft zu obigen Situationen, insbesondere: - wie viele Polizisten waren in obigen Situationen jeweils vor Ort? - wie viele Polizisten haben diese Situationen jeweils in ihren Berichten protokolliert? - waren Polizisten vor Ort, die diese Situationen nicht zu Protokoll gegeben haben, und falls ja, wie viele? - wie viele Fotoaufnahmen und wie viele Video-Aufnahmen wurden in obigen Situationen jeweils von Polizisten angefertigt? - wie lauten die Protokolleinträge der Polizisten für den Zeitraum der oben genannten Situationen im möglichst vollständigen Wortlaut? - wie wird sichergestellt, dass möglicherweise durch Polizisten angefertigte Dokumentation und Beweise wie Funkprotokolle sichergestellt und nicht vernichtet werden? - wurden seit diesen Vorfällen neue Weisungen oder Vorschriften erlassen? - falls ja: was ist der Wortlaut dieser Weisungen oder Vorschriften? Weiters beantrage ich die Übermittlung von Kopien der möglicherweise durch die Polizei angefertigten Foto- bzw. Videomaterialien – beziehungsweise, falls die Übermittlung nicht möglich oder geboten erscheint, um genaue Beschreibung der einzelnen Fotos bzw. Videoaufnahmen (Perspektive, sichtbare Handlung). Gerne stimme ich einer Anonymisierung (präferiert, sodass beispielsweise jede Person immer die gleiche Nummer zugewiesen bekommt) oder Schwärzung von Personennamen zu. Ich weise darauf hin, dass ich diese Anfrage zwar persönlich, aber durchaus in meiner Rolle als „public Watchdog”, beispielsweise als Mitglied der NGO Forum Informationsfreiheit, stelle.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Dokumentation von Polizeihandlungen Klimademo 31. Mai 2019“ v…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Re: Dokumentation von Polizeihandlungen Klimademo 31. Mai 2019 [#1755]
Datum
4. September 2019 23:33
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Dokumentation von Polizeihandlungen Klimademo 31. Mai 2019“ vom 01.07.2019 (#1755) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte beachten Sie auch meine geänderte Postanschrift, falls Sie Informationen per Post liefern möchten. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 1755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landespolizeidirektion Wien
Verfahren nach dem Auskunftspflichtsgesetz
Von
Landespolizeidirektion Wien
Via
Briefpost
Betreff
Verfahren nach dem Auskunftspflichtsgesetz
Datum
6. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
Bundesministerium für Inneres
Bescheidanfrage GZ 19/1323400 Sehr geehrter Herr Hametner! Ihr Schreiben ist bei uns eingelangt und wird bearbeit…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Bescheidanfrage GZ 19/1323400
Datum
7. Oktober 2019 14:52
Status
Sehr geehrter Herr Hametner! Ihr Schreiben ist bei uns eingelangt und wird bearbeitet. Landespolizeidirektion Wien Büro Öffentlichkeitsarbeit Referat Bürgerinformation Von: Markus Hametner <<E-Mail-Adresse>> Gesendet: Montag, 7. Oktober 2019 14:46 An: *LPD W Ref. Bürgerinformation Betreff: Bescheidanfrage GZ 19/1323400 Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihr Schreiben vom 6. September 2019, GZ 19/1323400, zugestellt am 10.9.2019. Danke auch für die Beauskunftung der Punkte 6, 7 und 8. Ich beantrage hiermit die Ausstellung eines Bescheids über die teilweise Nichterteilung der angefragten Auskünfte und bitte um Empfangsbestätigung. Mit besten Grüßen