Datenverarbeitung aufgrund nicht zustande gekommener Vertragserrichtung

Anfrage an: Datenschutzbehörde
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

Im Zuge einer beabsichtigten Vertragserrichtung habe ich einem Unternehmen meine personenbezogenen Daten bekanntgegeben. Nun ist es jedoch nicht zu der beabsichtigten Vertragserrichtung gekommen. Eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten entsprechend DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a gibt es nicht. (Ich gehe davon aus, dass mir eine solche Einwilligungserklärung bei Vertragsabschluss wohl zur Unterzeichnung vorgelegt worden wäre.) Jedenfalls verarbeitet das Unternehmen jetzt - gegen meinen Willen - meine personenbezogenen Daten.

Aus diesem Grunde beantrage ich hiermit die Erteilung folgender Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG):
1) Ist die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch das Unternehmen rechtmäßig? (Noch einmal zur Klarstellung: Es besteht kein Vertragsverhältnis.)
2) Falls Frage 1 verneint wird: Welche konkreten Verletzungen der DSGVO bzw. des DSG liegen durch den obig beschriebenen Sachverhalt vor?
3) Falls Frage 1 verneint wird: Wie ist vorzugehen, um einen DSGVO-konformen Zustand herzustellen?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. August 2019
  • Frist
    21. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge einer beabsichtigten Vertragserrichtung habe ich einem Unternehmen meine per…
An Datenschutzbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datenverarbeitung aufgrund nicht zustande gekommener Vertragserrichtung [#1794]
Datum
26. August 2019 14:54
An
Datenschutzbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge einer beabsichtigten Vertragserrichtung habe ich einem Unternehmen meine personenbezogenen Daten bekanntgegeben. Nun ist es jedoch nicht zu der beabsichtigten Vertragserrichtung gekommen. Eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten entsprechend DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a gibt es nicht. (Ich gehe davon aus, dass mir eine solche Einwilligungserklärung bei Vertragsabschluss wohl zur Unterzeichnung vorgelegt worden wäre.) Jedenfalls verarbeitet das Unternehmen jetzt - gegen meinen Willen - meine personenbezogenen Daten. Aus diesem Grunde beantrage ich hiermit die Erteilung folgender Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG): 1) Ist die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch das Unternehmen rechtmäßig? (Noch einmal zur Klarstellung: Es besteht kein Vertragsverhältnis.) 2) Falls Frage 1 verneint wird: Welche konkreten Verletzungen der DSGVO bzw. des DSG liegen durch den obig beschriebenen Sachverhalt vor? 3) Falls Frage 1 verneint wird: Wie ist vorzugehen, um einen DSGVO-konformen Zustand herzustellen? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Datenschutzbehörde
DSB-D037.500/0119-DSB/2019 Die Datenschutzbehörde ersucht bis längstens 18.09.201…
Von
Datenschutzbehörde
Betreff
Antwort: Datenverarbeitung aufgrund nicht zustande gekommener Vertragserrichtung [#1794]
Datum
12. September 2019 14:56
Status
Warte auf Antwort
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105 Bytes


DSB-D037.500/0119-DSB/2019 Die Datenschutzbehörde ersucht bis längstens 18.09.2019 um Bekanntgabe Ihres vollständigen Vor- und Nachnamens, widrigenfalls Ihr Antrag nicht behandelt werden kann. Für die Leiterin der Datenschutzbehörde: Mag.a Samraa EL FOHAIL Datenschutzbehörde Barichgasse 40-42 1030 Wien Tel.: +43 1 52 152 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Diese Information ist vertraulich und ausschließlich zur Kenntnisnahme durch den (die) genannten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat sind, so bitten wir Sie, uns unverzüglich zu informieren und die Nachricht zu löschen. Nach dem Telekommunikationsgesetz sind Sie verpflichtet, den Inhalt der Nachricht sowie die Tatsache ihres Empfanges weder aufzuzeichnen, noch Unbefugten mitzuteilen oder für irgendwelche Zwecke zu verwerten, sondern diese zu löschen. P Helfen Sie der Umwelt und drucken Sie dieses Mail nur aus, wenn unbedingt nötig. Von: "Antragsteller/in Antragsteller/in [#1794]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 26.08.2019 14:54 Betreff: Datenverarbeitung aufgrund nicht zustande gekommener Vertragserrichtung [#1794] Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge einer beabsichtigten Vertragserrichtung habe ich einem Unternehmen meine personenbezogenen Daten bekanntgegeben. Nun ist es jedoch nicht zu der beabsichtigten Vertragserrichtung gekommen. Eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten entsprechend DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a gibt es nicht. (Ich gehe davon aus, dass mir eine solche Einwilligungserklärung bei Vertragsabschluss wohl zur Unterzeichnung vorgelegt worden wäre.) Jedenfalls verarbeitet das Unternehmen jetzt - gegen meinen Willen - meine personenbezogenen Daten. Aus diesem Grunde beantrage ich hiermit die Erteilung folgender Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG): 1) Ist die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch das Unternehmen rechtmäßig? (Noch einmal zur Klarstellung: Es besteht kein Vertragsverhältnis.) 2) Falls Frage 1 verneint wird: Welche konkreten Verletzungen der DSGVO bzw. des DSG liegen durch den obig beschriebenen Sachverhalt vor? 3) Falls Frage 1 verneint wird: Wie ist vorzugehen, um einen DSGVO-konformen Zustand herzustellen? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Datenschutzbehörde
DSB-D037.500/0119-DSB/2019 Die Datenschutzbehörde ersucht betreffend Ihrem ua Ans…
Von
Datenschutzbehörde
Betreff
Antwort: Datenverarbeitung aufgrund nicht zustande gekommener Vertragserrichtung [#1794]
Datum
27. September 2019 08:42
Status
Warte auf Antwort
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DSB-D037.500/0119-DSB/2019 Die Datenschutzbehörde ersucht betreffend Ihrem ua Ansuchen erneut und zugleich letztmalig um Bekanntgabe Ihres vollständigen Vor- und Nachnamens bis 02.10.2019, widrigenfalls Ihr Antrag nicht behandelt werden kann. Für die Leiterin der Datenschutzbehörde: Mag.a Samraa EL FOHAIL Datenschutzbehörde Barichgasse 40-42 1030 Wien Tel.: +43 1 52 152 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Diese Information ist vertraulich und ausschließlich zur Kenntnisnahme durch den (die) genannten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat sind, so bitten wir Sie, uns unverzüglich zu informieren und die Nachricht zu löschen. Nach dem Telekommunikationsgesetz sind Sie verpflichtet, den Inhalt der Nachricht sowie die Tatsache ihres Empfanges weder aufzuzeichnen, noch Unbefugten mitzuteilen oder für irgendwelche Zwecke zu verwerten, sondern diese zu löschen. P Helfen Sie der Umwelt und drucken Sie dieses Mail nur aus, wenn unbedingt nötig. Von: "Antragsteller/in Antragsteller/in [#1794]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 26.08.2019 14:54 Betreff: Datenverarbeitung aufgrund nicht zustande gekommener Vertragserrichtung [#1794] Sehr geehrteAntragsteller/in Im Zuge einer beabsichtigten Vertragserrichtung habe ich einem Unternehmen meine personenbezogenen Daten bekanntgegeben. Nun ist es jedoch nicht zu der beabsichtigten Vertragserrichtung gekommen. Eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten entsprechend DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a gibt es nicht. (Ich gehe davon aus, dass mir eine solche Einwilligungserklärung bei Vertragsabschluss wohl zur Unterzeichnung vorgelegt worden wäre.) Jedenfalls verarbeitet das Unternehmen jetzt - gegen meinen Willen - meine personenbezogenen Daten. Aus diesem Grunde beantrage ich hiermit die Erteilung folgender Auskunft (gemäß §§ 2, 3 AuskunftspflichtG): 1) Ist die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch das Unternehmen rechtmäßig? (Noch einmal zur Klarstellung: Es besteht kein Vertragsverhältnis.) 2) Falls Frage 1 verneint wird: Welche konkreten Verletzungen der DSGVO bzw. des DSG liegen durch den obig beschriebenen Sachverhalt vor? 3) Falls Frage 1 verneint wird: Wie ist vorzugehen, um einen DSGVO-konformen Zustand herzustellen? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gemäß § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie ersuchen in um die Bekanntgabe meines vollständigen Namens. Dieser lautet [gesch…
An Datenschutzbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Antwort: Datenverarbeitung aufgrund nicht zustande gekommener Vertragserrichtung [#1794]
Datum
28. September 2019 14:16
An
Datenschutzbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie ersuchen in um die Bekanntgabe meines vollständigen Namens. Dieser lautet [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Datenschutzbehörde
DSB-D037.500/0139-DSB/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in in ua Angelegenheit wird …
Von
Datenschutzbehörde
Betreff
Antwort: Re: Antwort: Datenverarbeitung aufgrund nicht zustande gekommener Vertragserrichtung [#1794]
Datum
18. Oktober 2019 08:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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DSB-D037.500/0139-DSB/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in in ua Angelegenheit wird der/die Auskunftswerber/in "Antragsteller/in Antragsteller/in", wohnhaft in << Adresse entfernt >>, aufgefordert - unter Angabe der oa GZ - bis längstens 04.11.2019 durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises seine/ihre Identität nachzuweisen. Für die Leiterin der Datenschutzbehörde: Mag.a Samraa EL FOHAIL Datenschutzbehörde Barichgasse 40-42 1030 Wien Tel.: +43 1 52 152 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Diese Information ist vertraulich und ausschließlich zur Kenntnisnahme durch den (die) genannten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat sind, so bitten wir Sie, uns unverzüglich zu informieren und die Nachricht zu löschen. Nach dem Telekommunikationsgesetz sind Sie verpflichtet, den Inhalt der Nachricht sowie die Tatsache ihres Empfanges weder aufzuzeichnen, noch Unbefugten mitzuteilen oder für irgendwelche Zwecke zu verwerten, sondern diese zu löschen. P Helfen Sie der Umwelt und drucken Sie dieses Mail nur aus, wenn unbedingt nötig. Von: "Antragsteller/in Antragsteller/in [#1794]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 28.09.2019 14:16 Betreff: Re: Antwort: Datenverarbeitung aufgrund nicht zustande gekommener Vertragserrichtung [#1794] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie ersuchen in um die Bekanntgabe meines vollständigen Namens. Dieser lautet: Mit freundlichen Grüßen,
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in Wie von Ihnen gewünscht übermittle ich hiermit unter Angabe der GZ DSB-D037.500/0139…
An Datenschutzbehörde Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Antwort: Re: Antwort: Datenverarbeitung aufgrund nicht zustande gekommener Vertragserrichtung [#1794]
Datum
11. November 2019 02:01
An
Datenschutzbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrteAntragsteller/in Wie von Ihnen gewünscht übermittle ich hiermit unter Angabe der GZ DSB-D037.500/0139-DSB/2019 eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Mit freundlichen Grüßen! Anhänge: - fs1.png Anfragenr: 1794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Datenschutzbehörde
Datenschutzbehörde DSB-D037.500/0139-DSB/2019 Mit freundlichen Grüßen
Von
Datenschutzbehörde
Betreff
Datenschutzbehörde DSB-D037.500/0139-DSB/2019
Datum
13. Dezember 2019 10:29
Status
Mit freundlichen Grüßen
Datenschutzbehörde
Datenschutzbehörde DSB-D037.500/0139-DSB/2019 Mit freundlichen Grüßen
Von
Datenschutzbehörde
Betreff
Datenschutzbehörde DSB-D037.500/0139-DSB/2019
Datum
13. Dezember 2019 10:32
Status