Radiologietechnologe/In - Registrierungspflicht bei reiner Lehrtätigkeit ?
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Ist eine reine Lehrtätigkeit im Studiengang "Radiologietechnologie" an einer Fachhochschule als Berufsausübung i.S.d. § 1 Abs. 2 des Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRG zu qualifizieren??
Abgesehen von der Lehrtätigkeit findet keine Berufsausübung in einer Praxis oder einem Diagnostezentrum - d.h. an Patienten - statt. Die facheinschlägige Berufserfahrung war lediglich Qualifikationsvorraussetzung für die Lehrtätigkeit. Es ist nicht mehr geplant, den Beruf als RT wieder aufzunehmen.
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Oktober 2019
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16. Dezember 2019
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