Notrufausfall vom 14. Oktober 2019
Betreffend des Notrufausfalls vom 14. Oktober 2019 (https://www.meinbezirk.at/schwaz/c-loka… bzw. https://www.derstandard.at/story/200010…) stelle ich folgende Fragen an das Bundesministerium für Inneres:
1) Welche Maßnahmen wurden vor und nach dem Vorfall zur Absicherung der Notrufnummern von Seiten des BMI (und anderer Behörden) getroffen?
2) Stellt der Ausfall nach Auffassung des BMI einen Sicherheitsvorfall gemäß Bestimmungen des NIS-Gesetzes dar?
3) Wurde während des Ausfalls ein Krisenstab dazu etabliert?
4) Hatte der Ausfall bereits bekannte Auswirkungen für die Bevölkerung (hat jemand z.B. zu späte oder keine Hilfe erhalten?)
5) Zu welchen Sicherungsmaßnahmen werden die Anbieter von Mobilfunkinfrastrukturen verpflichtet?
6) Welche technischen Standards gemäß der Verlässlichkeit von Mobilfunkinfrastruktur sind für die Anbieter bindend?
7) Wie wird die Einhaltung dieser Standards überprüft und welche Stelle ist dafür verantwortlich?
8) In den Medien wurde kolportiert, dass es sich um einen "Hardware-Fehler" handelte. Um welchen Hardwarefehler handelte es sich konkret?
9) Wie und in welchem Detailausmaß informiert der Anbieter A1 das Bundesministerium über die Ausfälle und deren Gründe?
10) Welche Vereinbarung wurde mit dem Anbieter über die Informationsweitergabe getroffen? Welcher Workflow wurde dazu etabliert?
11) Wie gedenkt man, diese Informationspolitik in Zukunft besser zu gestalten?
12) Gibt es konkrete Pläne, wie die Kommunikation an die Öffentlichkeit über solche Vorfälle auszusehen hat? (Information davor als auch NACH so einem Ereignis)?
13) Gibt es im Falle des Falles eine Rückfallebene, wenn der Anbieter - aus welchen Gründen auch immer - für längere Zeit ausfällt?
14) Warum waren die BOS unterschiedlich lange mit dem Problem konfrontiert?
Ich stelle diese Anfrage als Mitarbeiterin des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!
Anfrage erfolgreich
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Datum11. November 2019
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6. Januar 2020
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