Medizinalhanfblüten
"Cannabiskraut" oder Medizinalhanfblüten sind in vielen Mitgliedsstaaten der EU verschreibungsfähig, da aber „Cannabiskraut“ in Österreich nach geltender Rechtslage in der Aufzählung des § 24 Abs 6 SV genannt ist, ist die Verbringung von Medizinalhanfblüten EU-Bürgern nicht erlaubt.
Aus der Beantwortung der Anfrage mit der Geschäftszahl BMASGK-21561/0022-X/9/2018 geht hervor, dass hier nationales Recht über EU-Recht zu stehen scheint (SV vs SDÜ). Jedoch hat das von den europäischen Organen verabschiedete Recht (SDÜ) in die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten überzugehen (SV, SMG) und diese sind zu seiner Beachtung verpflichtet. Es gilt dieser Grundsatz für alle nationalen Rechtsakte, unabhängig von ihrer Art: Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Beschlüsse, Rundschreiben usw., ganz gleich ob diese Texte exekutiven oder legislativen Ursprungs des betreffenden Mitgliedstaates sind (vgl Costa v ENEL 1964, Ministero dell’Industria, del Commercio e dell’Artigianato v Lucchini SpA 2007).
Daher stellen sich folgende Fragen:
1) Ist dem Ministerium diese Problematik bekannt?
Wenn ja, sehen Sie Handlungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?
2) Sind seitens des Gesetzgebers oder den betreffenden Ministerien, etwaige Änderungen einschlägiger Gesetze und Verordnungen, insbesondere der SV, geplant?
3) Plant das Ministerium mittels Erlass diese Problematik zu lösen?
4) Welche (insbesondere rechtlichen) Optionen haben Patientinnen und Patienten aus einem EU-Mitgliedsstaat, die Medizinalhanfblüten verschrieben bekommen haben, diese nach Österreich zu verbringen (ohne eine etwaige Umstellung auf ein womöglich schlechter verträgliches Präparat) im Hinblick auf Art 8 EMRK?
5) Was passiert bei Patientinnen und Patienten aus einem EU-Mitgliedsstaat, die Medizinalhanfblüten verschrieben bekommen haben und im Besitz einer gültigen Bescheinigung nach Art 75 SDÜ sind, bei der Einreise oder bei einer Polizeikontrolle wenn sie mit dem Arzneimittel (Medizinalhanfblüten) betreten werden?
6) Ist es aus wissenschaftlicher Sicht noch zeitgemäß an dem suchtmittelrechtlichen Verschreibungsverbot von Medizinalhanfblüten in Österreich festzuhalten? (vgl Br J Pharmacol. 2011 Aug; 163(7): 1344–1364)
Anfrage erfolgreich
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Datum11. November 2019
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6. Januar 2020
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